Private Unfallversicherung Aachen
Sie sind auf der Suche nach einer passenden Unfallversicherung und wünschen eine persönliche Beratung bei einem Versicherungsmakler in Aachen? Dann sind Sie hier genau richtig!
Eine Unfallversicherung sichert Sie ab, wenn Sie einen Unfall und dadurch einen dauerhaften Schaden erleiden.
Begriff: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Im Falle einer dauernden Invalidität sichert Sie die private Unfallversicherung 24 Stunden am Tag, weltweit finanziell ab. Die private Unfallversicherung können Sie sehr individuell zusammenstellen und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abstimmen.
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Leistungen der privaten Unfallversicherung (Quelle: GDV)
Die wichtigste Leistung ist sicherlich die Invaliditätsleistung. Die Höhe dieser Leistung ist abhängig vom Invaliditätsgrad und der Versicherungssumme, welche sich ggf. durch eine Progressionsstaffel erhöhen kann.
Der Invaliditätsgrad bestimmt sich durch die so genannte Gliedertaxe:
Hier wird jedes einzelne Körperteil bewertet. Je nachdem, wie viel ein Körperteil dauerhaft eingeschränkt ist, bekommen Sie die prozentual die Invaliditätsleistung der Versicherungssumme. Einige Beeinträchtigungen sind nicht explizit in der Gliedertaxe geregelt. Für die Bestimmung des Invaliditätsgrades ist dann entscheidend, wie stark die Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Grundlage für die Bestimmung des Invaliditätsgrades ist immer ein ärztliches Gutachten.
Für Ärzte und Zahnärzte gibt es spezielle Unfallversicherungen, die den besonderen Absicherungsbedürfnissen von Ärzten Rechnung tragen (Infektionen, hohe Absicherung der Hände).

Gliedertaxe Unfallversicherung (Softfair)
Progression oder Mehrleistung
Sie können einen Tarif mit Progression oder Mehrleistung vereinbaren. Dadurch erhalten sie bei schwerwiegenderen Beeinträchtigungen mehr Geld als ihnen nach dem festgestellten Invaliditätsgrad zustehen würde. Wegen des erhöhten Kapitalbedarfs bei höheren Invaliditätsgraden wird mehr gezahlt, als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht.
Klauseln in der Unfallversicherung
Wie oben bereits erwähnt, unterscheiden sich Unfallversicherungen deutlich im „Kleingedruckten“.
Folgende Klauseln schließen bei manchen Versicherungsbedingungen den Versicherungsfall und damit die Leistung aus. Daher ist ein Vergleich der einzelnen Vertragsbedingungen sinnvoll.
- Bewusstseinsstörung
- Infektionen
- Psychische Folgen
- Eigenbewegungen
- Alkoholklausel
- Vergiftungen
- tauchtypische Gesundheitsschäden
- Bauch- und Unterleibsbrüche
- Mitwirkungsanteil
Welche Versicherungssummen sollen in der Unfallversicherung gewählt werden?
Hier gibt es keine allgemein gültigen Empfehlungen.
Der Bund der Versicherten empfiehlt folgende Versicherungssummen als Richtwert:
- Invaliditätsgrundsumme: mindestens 100.000 €
- Todesfallsumme mindestens 10.000 €
- Progression 225 % – 350 %
- Bergungs- und Rücktransportkosten mindestens 10.000 €
- kosmetische Operationen nach Unfall mindestens 20.000 €
- Mitwirkungsanteil maximal 50 %
- Unfallrente für Kinder mindestens 1.000 €
- Meldefristen mindestens 15 Monate
Hier finden Sie das Infoblatt – Unfallversicherung des „Bund der Versicherten“: Infoblatt – Unfallversicherung
Weitere Informationen, sowie eine interessante Informationsbroschüre finden Sie unter diesem Link des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.)
Eine sehr anschauliche Darstellung der Auswirkung von Progression und Gliedertaxe auf die Leistungshöhe finden Sie exemplarisch hier auf der Internetseite der Interrisk.
Wenn Sie ein Angebot oder einen Versicherungsvergleich wünschen, dann können Sie gerne auch das Angebotsanforderungsformular nutzen: Angebotsanforderung Unfallversicherung
Im Zusammenhang der Einkommensabsicherung möchte ich erwähnen, dass eine Unfallversicherung alleine zwar eine gute Absicherung für den Fall eines Unfalls bietet, jedoch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nicht ersetzt. Sie stellt hier eine sinnvolle Ergängung dar, falls Sie aufgrund eines Unfalls nicht mehr einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
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