Promotionsstudenten / Doktoranden / wissenschaftliche Mitarbeiter

Versicherungen für Promotionsstudenten / Doktoranden

Besonderheiten für die Berufsgruppe Doktoranden / Promotionsstudenten als wissenschaftliche Mitarbeiter der Hochschule

Als Promotionsstudent / Doktorand haben Sie Ihr Studium hervorragend abgeschlossen und streben nun Ihren nächsten akademischen Grad an.

Es gibt in der Regel drei Wege, diesen Grad zu erreichen.

Entweder starten Sie die Promotion ohne Gehalt, Sie bekommen ein Stipendium oder sie starten als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Ihre berufliche Karriere.

Wenn Sie als Doktorand / Promotionsstudent an Ihrer Hochschule als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt sind, dann werden Sie normalerweise nach TV-L Entgeltgruppe 13 als wissenschaftlicher Mitarbeiter eingestellt und können die Vorzüge des öffentlichen Dienstes nutzen.

Für Ihre Berufsgruppe gibt es einige Besonderheiten, die Sie in den unterschiedlichen Sparten beachten sollten (siehe unten):

Sollten Sie als Beamter an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut beschäftigt sein, dann finden Sie die für Sie relevanten Informationen im Themenbereich „Beamte“.

Kontaktieren Sie mich. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

Absicherungsbedürfnisse von wissenschaftlichen Mitarbeitern der Hochschule, Doktoranden und Promotionsstudenten

Krankenversicherung für Doktoranden / Promotionsstudenten

PROMOTION / DOKTORAND OHNE GEHALT

Die Regelungen der einzelnen Krankenkassen gehen hier weit auseinander. Bei einigen Krankenversicherungen können Sie bei der studentischen Krankenversicherung versichert bleiben, wenn Sie das 30. Lebensjahr bzw. das 14. Fachsemester (ab dem ersten Studiensemester und nicht dem ersten Promotionssemester) noch nicht erreicht haben. Andere Krankenkassen tun dies nicht. Dann besteht für Sie die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern.

PROMOTION / DOKTORAND MIT STIPENDIUM

Ein Stipendium gilt in Deutschland nicht als Gehalt. Deswegen wird es auch bei der Regelung zur Krankenversicherung nicht als solches behandelt. Krankenversicherungen können daher einem Promotionsstudenten mit Stipendium die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung versagen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung.

PROMOTIONSSTUDENT / DOKTORAND ALS WISSENSCHAFTLICHER MITARBEITER AN EINER HOCHSCHULE

Als Angestellter ÖD liegen Sie mit Ihrem Einkommen in der Regel unter der Versicherungspflichtgrenze KV (JAEG). Daher sind Sie in der gesetzlichen Krankenkasse „pflichtversichert“.

Eine erste wichtige Entscheidung, die Sie treffen müssen, ist daher die Wahl der gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind überwiegend identisch, jedoch unterscheiden sie sich in ca. 5 % der Leistungen. Sie haben die freie Wahl, wie Sie sich entscheiden.

Hier können Sie sich über die Leistungen der einzelnen Krankenkassen informieren und diese in Bezug auf Leistung und Beitragssätze vergleichen: GKV-Vergleich

Waren Sie vorher schon privat krankenversichert? Dann können Sie Ihre bestehende private Krankenversicherung auf eine „Anwartschaft“ umstellen, um später ggf. ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in ihre „alte“ private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können.

Wenn Sie bisher gesetzlich krankenversichert waren, ist es möglich, einen „Optionstarif“ bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen, um später, wenn es in Ihre Lebensplanung passt, ohne Gesundheitsprüfung in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Noch sind Sie jung und in der Regel auch gesund. Diesen Gesundheitszustand können Sie „einfrieren“, um später ggf. in eine private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln. Diese Optionstarife kosten selten mehr als 6-7 € monatlich.

Oft überschreiten Sie nach Abschluss der Promotion und Wechsel in die „freie Wirtschaft“ einkommenstechnisch die Versicherungspflichtgrenze (JAEG 2024 – 69.300 € p.a.) und können aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten, um in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Selbst wenn Sie die akademische Laufbahn weiter beschreiten, könnte diese Option sinnvoll sein, da Sie auch als Angestellter des öffentlichen Dienstes früher oder später diese Grenze überschreiten können oder in ein Beamtenverhältnis wechseln werden.

Sehen Sie sich doch auch die weiteren Ausführungen zur Krankenversicherung unter dem Menüpunkt „Beratungsthemen“ an. Dort finden Sie weitere Informationen.

Wenn Sie als Beamter als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut beschäftigt sind, dann finden Sie die für sich relevanten Informationen im Themenbereich „Beamte“.

Einkommensabsicherung für Doktoranden / Promotionsstudenten

ABSICHERUNG DER ARBEITSKRAFT (BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG)

Sollten Sie als Student aus finanziellen Gründen noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, dann sollten Sie sich jetzt um eine Absicherung Ihrer Arbeitskraft bemühen. Je älter Sie werden, umso mehr Krankheiten und Gebrechen werden Sie bekommen, die später, wenn Sie den Schutz wirklich brauchen, nicht mehr zu versichern sind. Um einen solchen Schutz abschließen zu können, müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Die Versicherungsgesellschaft entscheidet dann, zu welchen Konditionen sie Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet. Sollten Vorerkrankungen vorhanden sein, kann die Gesellschaft entweder einen höheren Preis für die Versicherung verlangen (Risikozuschlag), Leistungen ausschließen (Leistungsausschluss) oder den Versicherungsschutz komplett ablehnen.

Es gibt in der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel vier verschiedene Berufsgruppen, die je nach Risikoprofil der Berufsgruppe unterschiedliche hohe Beiträge haben.

Sie haben das Glück, durch Ihre Berufswahl in eine niedrige und damit günstige Risikogruppe eingestuft zu werden, wodurch die Beiträge im Vergleich zu vielen anderen risikoreichen Berufen sehr überschaubar sind. Daher sollten Sie auf eine hohe Qualität des Bedingungswerkes achten und nicht am falschen Ende sparen.

Beachten Sie auch, dass Sie prädestiniert dafür sind, zukünftig längere Zeit im Ausland zu verbringen, um größere Karriereschritte zu nehmen. Wenn Sie schon im Ausland sind, oder es feststeht, dass Sie in der nächsten Zeit längere Zeit ins Ausland gehen, werden Sie Schwierigkeiten bekommen, einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschließen.

Sehen Sie sich doch auch die weiterführenden Ausführungen zur Einkommensabsicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Wenn Sie als Beamter als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut beschäftigt sind, dann finden Sie die für sich relevanten Informationen im Themenbereich „Beamte“.

Altersvorsorge für Doktoranden / Promotionsstudenten

PROMOTIONSSTUDENT / DOKTORAND ALS WISSENSCHAFTLICHER MITARBEITER

Sie sind Angestellter des öffentlichen Dienstes und haben laut Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber versichert Sie deshalb in der VBL (VBLklassik). Allerdings gibt es eine Sonderregelung für Beschäftigte in Wissenschaft und Forschung.

Sie werden als Doktorand in der Regel nur befristet für einen kurzen Zeitraum (Dauer der Promotion) eingestellt. Daher ist es Ihnen kaum möglich 60 Pflichtbeitragsmonate für die VBLklassik zu erfüllen. Dies wäre eine Grundvoraussetzung für Ihre Ansprüche. Aus diesem Grund können Sie sich von der VBLklassik befreien lassen und stattdessen die VBLextra wählen.

In der VBLextra müssen Sie keine Wartezeiten erfüllen und haben ab dem ersten Monat Anspruch auf Leistung. Die Entscheidung für eine Variante der VBL müssen Sie in den ersten 2 Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses entscheiden und einen entsprechenden Antrag stellen. Die Beiträge in Höhe von 4 % Ihres sozialversicherungspflichten Enkommens zahlt komplett der Arbeitgeber. Im Unterschied zum VBLklassik (Umlageverfahren) handelt es sich beim VBLextra um ein kapitalgedecktes Verfahren. Die Garantieleistungen sind geringer, dafür haben Sie die Chance, dass die tatsächlichen Leistungen aufgrund von Überschüssen später höher ausfallen.

Ein großer Vorteil der VBLextra ist, dass Sie in der Regel den Kapitalwert der Versorgung später auf eine andere Altersvorsorgeeinrichtung eines neuen Arbeitgebers übertragen können (Portabilität). Ausserdem können Sie den Vertrag mit eigenen Beiträgen weiterführen. Die Entscheidung, was mit dem bestehenden VBL Vertrag passieren soll müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrem Ausscheiden aus der Hochschule treffen.

Sie können zusätzlich zu den Arbeitgeberbeiträgen eigene Beiträge aufwenden, um Ihre Leistungsansprüche zu erhöhen.

PRIVATE ALTERSVORSORGE

Als Promotionsstudent / Doktoranden sind Sie in der Regel noch sehr jung und haben in den Jahren vorher als Student kein, bzw. kaum sozialversicherungspflichtiges Einkommen bezogen.

Nun machen Sie durch den Berufseinstieg einen ersten großen Gehaltssprung, ohne Ihren Lebensstandard bereits auf das neue Einkommensniveau angepasst zu haben. Es bleibt also am Ende des Monats häufig noch viel Geld zum Sparen übrig.

Jetzt sollte der Zeitpunkt gekommen sein, dass Sie sich mit Ihrer eigenen Altersvorsorge intensiver auseinandersetzen.

Oftmals bietet hier die Riesterrente gute Fördermöglichkeiten. Ihr „Mindesteigenbeitrag“ bezieht sich auf Ihr Vorjahresbruttoeinkommen, welches üblicherweise als Student sehr gering ist. Häufig haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und können daher den einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 € bekommen. Häufig besteht daher die Möglichkeit mit nur 60 € Eigenbeitrag (p.a.) 354 €  (175 € Grundzulage + 200 € einmaliger Berufseinsteigerbonus) Förderung im Ersten Jahr zu erhalten. Ab dem zweiten Berufsjahr gehören Sie eher zu den „Besserverdienenden“, sodaß der Steuervorteil interessant wird.

Diese Ausführung soll natürlich keine pauschale Empfehlung darstellen. Man sollte immer den Einzelfall betrachten und nach einer entsprechenden Lösung suchen.

Wichtig ist auf jeden Fall in diesem Stadium Ihres Berufslebens, dass Sie flexibel bleiben.

Welche Form der Altersvorsorge dafür geeignet ist, sollten Sie am Besten in einem persönlichen Gespräch besprechen. Sehen Sie sich doch auch meine Ausführungen zu Thema Altersvorsorge unter dem Menüpunkt „Beratungsthemen“ an.

Wenn Sie als Beamter als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut beschäftigt sind, dann finden Sie die für sich relevanten Informationen im Themenbereich „Beamte“.

Vermögenswirksame Leistung (VL) – verschenken Sie kein Geld

Promotionsstudent als wissenschaftlicher Mitarbeiter

Als Angestellter des öffentlichen Dienstes haben Sie gemäß Tarifvertrag TV-L einen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistung in Höhe von 6,65 € mtl. des Arbeitgebers. Diese Leistung wird aber nur bezahlt, wenn Sie dem Arbeitgeber einen entsprechenden Vertrag vorlegen und die Leistung abrufen. Das wird in der Praxis oft vergessen und das Geld verfällt.

Sie haben hier die Wahl zwischen speziellen VL-Banksparplänen, Investmentfonds, Bausparvertägen, oder auch speziellen VL-Lebensversicherungen. Da Ihr Einkommen in der Regel über den förderfähigen Einkommensgrenzen liegt (17.900/20.000 € zvE p.a. – Single), werden Sie wahrscheinlich keinen Anspuch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.

Private Sachversicherungen für Doktoranden / Promotionsstudenten

Mit Abschluss Ihrer ersten Ausbildung endet normalerweise die Familienversicherung über Ihre Eltern und Sie fallen aus deren Versicherungen raus. Deshalb müssen Sie nun eigene Verträge abschließen, um entsprechenden Versicherungsschutz zu behalten.

Als Angestellter des öffentlichen Dienstes haben Sie die Möglichkeit so genannte ÖD Tarife abzuschließen, die von vielen Versicherungsgesellschaften besonders günstig angeboten werden.

Sehen Sie sich doch auch die weiteren Ausführungen zum Thema Sachversicherungen unter dem Menüpunkt „Beratungsthemen“ an. Dort finden Sie weitere Informationen.

Wenn Sie einen Versicherungsmakler suchen, der mit den Besonderheiten der Berufsgruppe „Doktoranden, Promotionsstudenten, wissenschaftlicher Mitarbeiter“ vertraut ist, dann kontaktieren Sie mich!

Ich betreue sehr viele Kunden an der RWTH-Aachen und bin fachlicher hier immer auf dem aktuellen Stand. Wenn Sie an einer anderen Hochschule oder  Forschungsinstitut beschäftigt sind, dann kann ich mich aber schnell in die Begebenheiten Ihrer Hochschule einarbeiten.

Jan Pohl – Fachwirt für Finanzberatung IHK

Sie suchen einen Versicherungsmakler, der sich mit den speziellen Absicherungsbedürfnissen von wissenschaftlichen Mitarbeitern der Hochschule, Doktoranden und Promotionsstudenten auskennt, dann kontaktieren Sie mich!

In den letzten Jahren konnte mir eine besondere Expertise in der Beratung von Mitarbeitern der RWTH-Aachen und FH-Aachen aneignen.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

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