Private Krankenversicherung Aachen

Private Krankenvollversicherung (PKV) Aachen

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Die private Krankenversicherung (PKV) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und bietet eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung von Gesundheitsleistungen und bietet den Versicherten eine Reihe von Vorteilen, darunter eine größere Auswahl an medizinischen Leistungen und eine individuellere Betreuung.

Die PKV ist besonders attraktiv für Selbständige, Freiberufler und Beamte, die unabhängig von ihrem Einkommen die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern. Aber auch Angestellte, deren Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder auch Versicherungspflichtgrenze genannt, liegt, können sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für das Jahr 2024 beträgt 69.300 Euro.

Die Beiträge in der PKV werden nach dem Äquivalenzprinzip berechnet, das bedeutet, dass die Höhe des Beitrags von den versicherten Leistungen und dem individuellen Risiko des Versicherten abhängt. Faktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand spielen dabei eine Rolle.

Welche Vorteile hat eine private Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse?

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Reihe von Vorteilen. Hier sind einige davon:

  1. Individuelle Tarifgestaltung: In der PKV können Versicherte ihren Versicherungsschutz individuell gestalten und an ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Sie können wählen, welche Leistungen sie versichern möchten und welche nicht.

  2. Umfangreichere Leistungen: Die PKV bietet in der Regel umfangreichere Leistungen als die GKV. Dazu können z.B. Chefarztbehandlungen, Einzelzimmer im Krankenhaus, alternative Heilmethoden, umfangreichere Zahnbehandlungen und höhere Erstattungen für Medikamente und Hilfsmittel gehören.

  3. Schnellere Arzttermine und kürzere Wartezeiten: Privatversicherte erhalten oft schneller Arzttermine und haben kürzere Wartezeiten als gesetzlich Versicherte. Das liegt daran, dass Ärzte für die Behandlung von Privatpatienten in der Regel höhere Gebühren abrechnen können.

  4. Freie Arztwahl: Privatversicherte haben in der Regel eine größere Auswahl an Ärzten und Krankenhäusern, auch im Ausland. Sie können sich auch von Spezialisten behandeln lassen, ohne vorher einen Überweisungsschein von einem Allgemeinmediziner einholen zu müssen.

  5. Höhere Erstattungen für Sehhilfen: Die PKV erstattet in der Regel höhere Kosten für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen als die GKV.

  6. Krankentagegeld: Privatversicherte können ein Krankentagegeld vereinbaren, das ihnen bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Die Höhe des Krankentagegeldes kann individuell festgelegt werden.

Video: Einführung in die private Krankenversicherung

In diesem Video finden Sie eine Einführung in die PKV mit einer Gegenüberstellung zur GKV. Bitte klicken Sie auf „Download File“

Wer kann sich privat krankenversichern?

Eine private Krankenversicherung (PKV) kann jeder abschließen, der nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern versicherungsfrei ist. Das gilt für die folgenden Personengruppen:

  • Selbstständige und Freiberufler
    • ab dem Zeitpunkt der überwiegenden Selbständigkeit

  • Beamte
    • sobald sie einen Beihilfeanspruch erworben haben

  • Studenten, sofern sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen oder mindestens 30 Jahre alt sind.
    • ab Beginn des Studiums

  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für das Jahr 2024 beträgt 69.300 Euro.)
    • Wenn Sie ein Arbeitnehmerverhältnis neu aufnehmen oder den Arbeitgeber wechseln und vorausschauend für die nächsten zwölf Monate ein Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze haben, sind Sie sofort ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses versicherungsfrei. Dieser Zeitpunkt kann jeder Tag im Jahr sein.

    • Bekommen Sie als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung, durch die Ihr Jahresarbeitsentgelt vorausschauend für die nächsten zwölf Monate die aktuelle Versicherungspflichtgrenze übersteigt, werden Sie erst zum nächsten 1. Januar versicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass Ihr Einkommen auch die Versicherungspflichtgrenze des dann beginnenden folgenden Jahres übersteigt.

Wenn Sie nach Ende der Versicherungspflicht erst einmal als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert bleiben möchten, dann müssen Sie für den Wechsel in die PKV die Kündigungsfrist der GKV einhalten. Diese beträgt zwei volle Monate zum Monatsende.

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Wie berechnet sich das Einkommen eines Angestellten für die Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?

Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ist wichtig für die Feststellung der Krankenversicherungspflicht oder -freiheit eines Arbeitnehmers. Wenn es die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet, ist der Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei und kann eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen.

Die Berechnung des Einkommens für die Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beinhaltet verschiedene Faktoren.

Die Berechnungsformel zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt ist eigentlich ganz einfach. Sie lautet:

Monatseinkommen x 12

Die relevante Frage ist eher: Was zählt in dem Zusammenhang zum Monatseinkommen?

Welche Gehaltsbestandteile sind neben dem Grundgehalt relevant für die JAEG?

    • Einmalzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld)

    • vermögenswirksame Leistungen

    • Überstundenvergütungen sowie sonstige Zulagen, soweit sie regelmäßig anfallen (Bescheinigungen bzw. Schätzung des Arbeitgebers erforderlich) und pauschal vergütet werden

    • Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt sind (z. B. steuerfreie Zuschläge oder ggf. Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung)

    • unregelmäßiges Arbeitsentgelt (z. B. nicht pauschal vergütete Mehrarbeit)

    • Familienzuschläge (z. B. Ortzuschlag ab Stufe 2 bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst) = regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE)

    • Variable Entgeltbestandteile: Das sind solche, die von der Leistung oder dem Erfolg des Arbeitnehmers oder des Unternehmens abhängen und nicht ständig in gleicher Höhe gezahlt werden. Beispiele sind Provisionen, Boni, Prämien oder Gewinnbeteiligungen.
        • Ob variable Entgeltbestandteile zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören, hängt davon ab, ob sie üblicherweise Bestandteil des monatlichen Arbeitsentgelts sind und dieses deutlich mitprägen. Wenn sie als Einmalzahlungen gewährt werden und ihre Gewährung ungewiss ist, bleiben sie unberücksichtigt.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Entgeltbestandteile zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählen und welche nicht:

Entgeltbestandteil Anrechnung auf regelmäßiges JAE Keine Anrechnung auf regelmäßiges JAE
Bereitschaftsdienstvergütung (pauschal) x  
Bereitschaftsdienstvergütung (nicht pauschal)   x
Erschwerniszuschläge (regelmäßig, schwankend) x  
Fahrgeldpauschalen x  
Fahrtkostenersatz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte   x
Jahresprämie   x
Jubiläumsgeschenke   x
Kinderzulagen   x
Kfz-Überlassung x  
Prämien für Verbesserungsvorschläge (betrieblich)   x
Provisionen (individuell leistungsbezogen, bezogen auf Unternehmenserfolg)   x
Provisionen (individuell leistungsbezogen), die monatliches Arbeitsentgelt mitprägen x  
Überstunden (pauschal) x  
Überstunden (unregelmäßig oder schwankend)   x
Urlaubsabgeltung   x
Vermögenswirksame Leistungen (VL) x  
Tabelle zur Ermittlung des Einkommens. JAE und variable Entgeltbestandteile

 

Wann können Sie in die Private Krankenversicherung wechseln (Fristen)?

  • Im Laufe einer Beschäftigung: Wenn das Einkommen eines Angestellten im Laufe des Jahres erhöht wird und dadurch die aktuelle JAEG überschritten wird, endet die Versicherungspflicht erst zum Jahresende. Dies gilt aber nur, wenn das Einkommen voraussichtlich auch die JAEG des folgenden Jahres übersteigt.
  • Zu Beginn einer Beschäftigung: Ein Student nimmt nach Ablauf seines Studiums eine Anstellung zum 01.07.2023 mit einem Gehalt von 4.950 € monatlich auf. Zusätzlich erhält er noch ein volles Weihnachts- und ein volles Urlaubsgehalt. Berechnung: 4.950 € x 14 = 69.300 €. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist sofort zu Beginn der Beschäftigung zum 01.07.2023 möglich.
  • beim Arbeitgeberwechsel: Die Regelungen „zu Beginn einer Beschäftigung“ gelten auch beim Arbeitgeberwechsel.
  • Für höherverdienende Angestellte: Sobald der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als versicherungsfrei gemeldet hat, erhält das Mitglied von der Krankenkasse eine Benachrichtigung über die Möglichkeit, auszutreten. Der Arbeitnehmer hat dann eine Frist von zwei Wochen, um seinen Austritt bei der Kasse zu erklären. Um den Austritt rechtlich bindend zu machen, muss der Arbeitnehmer seiner Krankenkasse die Versicherungsbescheinigung vorlegen. Es gibt keine festgelegte Frist für diese Einreichung – er kann dies auch nach dem Austritt erledigen. Wenn der Arbeitnehmer den Austritt innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nicht erklärt, wird er automatisch zum freiwilligen Mitglied in der GKV. Als freiwilliges Mitglied hat er die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft wie gewohnt zum Ende des übernächsten Monats zu kündigen, um in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.

Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Leistungen überwiegend gesetzlich vorgeschrieben sind, haben Sie in der privaten Krankenversicherung einen großen Gestaltungsspielraum. Sie können beispielsweise selber entscheiden, ob Sie stationär im Krankenhaus in einem Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung auf der Privatstation liegen möchten oder ob es Ihnen ausreicht im Mehrbettzimmer vom Belegarzt behandelt zu werden. Außerdem können Sie entscheiden, ob Sie ggf. einige Risiken selber tragen möchten, indem Sie beispielsweise eine Selbstbeteiligung vereinbaren oder gewisse Risiken gar nicht versichern wollen.

Die PKV Tarife sind in der Regel modular aufgebaut. Der Grundaufbau sieht Leistungen für folgende Bereiche vor:

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Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung?

  • Ambulante Leistungen: Das sind die Leistungen, die Sie außerhalb eines Krankenhausaufenthaltes in Anspruch nehmen können, wie z.B. Arztbesuche, Medikamente, Heilmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Psychotherapie, Heilpraktikerleistungen, Sehhilfen, Hilfsmittel etc. Die private Krankenversicherung erstattet in bestimmten Tarifen die Kosten für diese Leistungen in vollem Umfang oder bis zu einem bestimmten Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie haben dabei die freie Wahl unter allen Ärzten und Heilberuflern, auch wenn diese nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Sie können auch alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Akupunktur in Anspruch nehmen, wenn diese im Tarif enthalten sind. Außerdem können Sie von einer höheren Erstattung für Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen profitieren, die oft nur gering oder gar nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Auch Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Rollstühle können ohne Einschränkung in einfacher oder funktioneller Ausführung bezogen werden, wenn sie ärztlich verordnet sind.
  • Stationäre Leistungen: Das sind die Leistungen, die Sie während eines Krankenhausaufenthaltes erhalten, wie z.B. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Operationen, Intensivmedizin, Rehabilitation, Pflegeleistungen etc. Die private Krankenversicherung übernimmt in bestimmten Tarifen die Kosten für diese Leistungen in vollem Umfang oder bis zu einem bestimmten Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie haben dabei die freie Wahl unter allen Krankenhäusern und Ärzten, auch wenn diese nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind. Sie können sich von dem Arzt Ihrer Wahl behandeln lassen, auch wenn dieser eine höhere Abrechnung als der Durchschnitt hat. Sie können auch ein Ein- oder Zweibettzimmer wählen, um mehr Privatsphäre und Komfort zu haben. Darüber hinaus profitieren Sie von einer besseren Versorgung bei Rehabilitationsmaßnahmen oder Pflegeleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht oder nur eingeschränkt übernommen werden.
  • Zahnärztliche Leistungen: Das sind die Leistungen, die Sie für Ihre Zähne und Ihren Kiefer benötigen, wie z.B. Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Parodontosebehandlungen, Zahnprophylaxe, Implantate, Inlays und Onlays etc. Die private Krankenversicherung erstattet in bestimmten Tarifen die Kosten für diese Leistungen in vollem Umfang oder bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Rechnungssumme. Sie haben dabei die freie Wahl unter allen Zahnärzten und Zahntechnikern, auch wenn diese nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Sie können sich für hochwertige Materialien und Verfahren entscheiden, die oft nur gering oder gar nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Außerdem profitieren Sie von einer besseren Vorsorge und Prophylaxe, die von den gesetzlichen Krankenkassen oft nur teilweise oder gar nicht übernommen werden.

Dieser Aufbau wird dann auf Wunsch um folgende Komponenten ergänzt:

  • Krankentagegeld: Dieser Tarif bietet eine finanzielle Absicherung für den Fall, dass Sie durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden und kein Einkommen mehr haben. Sie erhalten ab einem vereinbarten Tag (z.B. ab dem 43. Tag) eine tägliche Rente, die Ihrem Nettoeinkommen entspricht oder sich daran orientiert. Die Höhe des Krankentagegeldes können Sie selbst bestimmen, ebenso die Dauer der Leistung. Das Krankentagegeld ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler und privat versicherte Arbeitnehmer wichtig, da sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder gesetzliches Krankengeld haben.

  • Krankenhaustagegeld: Dieser Tarif bietet eine zusätzliche Leistung für jeden Tag, den Sie im Krankenhaus verbringen müssen. Sie erhalten pro Tag einen festen Betrag (z. B. 50 Euro), den Sie frei verwenden können, z. B. für Zuzahlungen, Fahrtkosten, Telefongebühren oder andere Extras im Krankenhaus. Das Krankenhaustagegeld wird unabhängig von den Kosten der medizinischen Behandlung gezahlt und ist nicht an eine bestimmte Dauer gebunden.

  • Pflegetagegeld: Das Pflegetagegeld ist eine Form der privaten Pflegezusatzversicherung, die Ihnen im Falle einer Pflegebedürftigkeit ein festes Geldbetrag für jeden Tag zahlt, den Sie frei verwenden können. Das Pflegetagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Pflege oder der Art der Pflege (z.B. häuslich oder stationär) gezahlt. Sie können die Höhe des Pflegetagegeldes selbst bestimmen, ebenso wie die Dauer der Leistung. Das Pflegetagegeld richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, der in fünf Pflegegrade eingeteilt wird. Je nach Tarif können Sie das Pflegetagegeld für alle oder nur für bestimmte Pflegegrade abschließen. Das Pflegetagegeld ist sinnvoll, um die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten der Pflege zu schließen.

  • Beitragsentlastungstarif: Dieser Tarif bietet die Möglichkeit, die Beiträge für die Vollversicherung im Alter durch Zahlung eines Zusatzbeitrages zu reduzieren, der in einen Rückstellungstopf fließt. Ab einem vereinbarten Zeitpunkt (z.B. ab dem 65. Lebensjahr) wird dann ein Teil des Beitrags aus diesem Topf entnommen, so dass der Eigenanteil sinkt. Die Höhe der Beitragsentlastung hängt vom gewählten Tarif und dem Alter bei Abschluss ab. Der Beitragsentlastungstarif ist sinnvoll, um die steigenden Kosten der Vollversicherung im Alter abzufedern.

  • Kurtarif / Kurtagegeld: Dieser Tarif bietet eine Leistung für den Fall, dass Sie eine ambulante oder stationäre Kurmaßnahme in Anspruch nehmen müssen, die von einem Arzt verordnet wurde. Sie erhalten einen festen Betrag pro Tag (z.B. 30 Euro), den Sie frei verwenden können, z.B. für Zuzahlungen, Fahrtkosten oder andere Ausgaben im Zusammenhang mit der Kur. Das Kurtagegeld wird für eine begrenzte Dauer gezahlt (z.B. für maximal 28 Tage pro Jahr) und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden (z.B. Genehmigung durch den Versicherer). Der Kurtarif / Kurtagegeld ist eher eine optionale Zusatzversicherung, die nicht unbedingt nötig ist.

  • Optionstarif: Dieser Tarif bietet eine Möglichkeit, den Versicherungsschutz in der Vollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verbessern oder zu erweitern, indem man sich ein Wechselrecht in einen höherwertigen Tarif sichert. Sie zahlen einen zusätzlichen Beitrag, der Ihnen das Recht gibt, zu bestimmten Anlässen (z.B. bei Veränderung der Lebenssituation, bei Erreichen eines bestimmten Alters oder bei Ablauf einer bestimmten Frist) in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne dass eine erneute Risikoprüfung stattfindet. Der Optionstarif ist sinnvoll, um sich die Möglichkeit offen zu halten, den Versicherungsschutz an die veränderten Bedürfnisse anzupassen.

  • Ausland: Dieser Tarif bietet eine Leistung für den Fall, dass Sie im Ausland erkranken oder einen Unfall haben und dort medizinisch behandelt werden müssen. Sie erhalten eine Erstattung der Kosten für ambulante, stationäre oder zahnärztliche Behandlungen, die im Ausland anfallen, sowie für den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Der Auslandstarif gilt für eine begrenzte Dauer (z.B. für maximal 45 Tage pro Jahr) und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden (z.B. Vorlage von Rechnungen und Belegen). Der Auslandstarif ist sinnvoll, um sich vor hohen Kosten im Ausland zu schützen, die von der Vollversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Ebenfalls können Sie bei Inanspruchnahme des Auslandstarifs ggf. ihre private Krankenvollversicherung „schonen“ und so u.U. trotzdem Beitragsrückerstattungen erhalten.

  • Heilpraktiker / Naturheilverfahren: Diese Leistungen werden von PKV Versicherten sehr unterschiedlich beurteilt. Eine glauben daran, andere nicht. Daher werden diese Leistungen teilweise aus dem Leistungskatalog der PKV herausgenommen, um sie dann über Zusatztarife bei Bedarf wieder einschließen zu können.
  • Heilpraktiker sind Personen, die Heilkunde ausüben, ohne eine ärztliche Approbation zu besitzen. Sie bieten alternative oder komplementäre Heilmethoden an, die oft auf der Naturheilkunde basieren. Naturheilverfahren sind Behandlungen, die die körpereigenen Selbstheilungskräfte aktivieren und sich natürlicher Mittel bedienen, wie z.B. Pflanzen, Wasser, Licht oder Bewegung.

Die Leistungsunterschiede der einzelnen Versicherungsgesellschaften und Tarife sind immens und Sie sollten die Entscheidung nicht nur über den aktuellen Preis tätigen, denn die private Krankenversicherung wird Sie bis zu Ihrem Lebensende begleiten.

Auf welche Leistungsmerkmale in der privaten Krankenversicherung sollten Sie achten?

  • Gebührenordnung: Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine Verordnung, die die Vergütung von ärztlichen Leistungen für privat versicherte oder selbstzahlende Patienten regelt. Die GOÄ enthält über 1000 Leistungsziffern mit festgelegten Gebührensätzen, die in Euro ausgedrückt sind. Die GOÄ gilt nur in Deutschland und nicht im Ausland. Die Gebührensätze der GOÄ können je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand der Leistung gesteigert oder gesenkt werden. Der Arzt kann dabei einen Faktor zwischen 1 und 3,5 anwenden, wobei 2,3 der Regelhöchstsatz und 3,5 der Höchstsatz ist. Für eine Steigerung über den Regelhöchstsatz hinaus muss der Arzt eine schriftliche Begründung liefern, die von der privaten Krankenversicherung geprüft wird. Für eine Steigerung über den Höchstsatz hinaus muss der Arzt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten treffen, die von der privaten Krankenversicherung nicht erstattet wird. Die private Krankenversicherung erstattet die Kosten für ärztliche Leistungen je nach Tarif bis zu einem bestimmten Faktor der GOÄ. Dabei gibt es Tarife, die nur bis zum Regelhöchstsatz (2,3-fach), bis zum Höchstsatz (3,5-fach) oder auch darüber hinaus erstatten. Es ist daher wichtig, bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung auf die Erstattungshöhe zu achten, um unerwartete Zuzahlungen zu vermeiden. Außerdem sollte man darauf achten, dass die private Krankenversicherung auch Analogabrechnungen akzeptiert, das sind Leistungen, die nicht in der GOÄ enthalten sind, aber nach einer ähnlichen Leistungsziffer abgerechnet werden können. 
  • Heilmittelkatalog: Der Heilmittelkatalog ist eine Übersicht über die Heilmittel, die von den gesetzlichen Krankenkassen bei bestimmten Erkrankungen verordnet werden können. Heilmittel sind Therapien wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie, die von nicht-ärztlichen Therapeuten durchgeführt werden. Der Heilmittelkatalog gilt nur für die gesetzliche Krankenversicherung und nicht für die private Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung erstattet die Kosten für Heilmittel je nach Tarif bis zu einem bestimmten Satz oder ohne Begrenzung, wenn diese von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet sind. Dabei hat man als Privatpatient die freie Wahl unter allen zugelassenen Therapeuten und kann auch alternative Therapiemethoden in Anspruch nehmen, wenn diese im Tarif enthalten sind. Daher ist es wichtig, bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung auf den Umfang und die Höhe der Erstattung von Heilmitteln zu achten, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
  • Hilfsmittelkatalog: Der Hilfsmittelkatalog ist eine Übersicht über die Hilfsmittel, die von den gesetzlichen Krankenkassen bei bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen zur Verfügung gestellt oder bezuschusst werden können. Hilfsmittel sind Gegenstände wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Rollstühle oder Prothesen, die den Erfolg einer Behandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen sollen. Der Hilfsmittelkatalog gilt nur für die gesetzliche Krankenversicherung und nicht für die private Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung erstattet die Kosten für Hilfsmittel je nach Tarif bis zu einem bestimmten Satz oder ohne Begrenzung, wenn diese von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet sind. Dabei hat man als Privatpatient die freie Wahl unter allen zugelassenen Anbietern und kann auch hochwertige oder innovative Hilfsmittel erhalten, wenn diese im Tarif enthalten sind. Es gibt in der privaten Krankenversicherung zwei Arten von Hilfsmittelkatalogen: den geschlossenen und den offenen Hilfsmittelkatalog. Bei einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog werden nur die Hilfsmittel erstattet, die dort ausdrücklich gelistet sind. Bei einem offenen Hilfsmittelkatalog werden alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel erstattet, die von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet sind. Es ist daher wichtig, bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung auf die Art und den Umfang des Hilfsmittelkatalogs zu achten, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
  • Transportkosten: Transportkosten sind die Kosten, die für die Beförderung von Patienten zu oder von einer medizinischen Behandlung anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Krankentransporte, Rettungsfahrten oder Flugrettungen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Transportkosten nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn eine lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt oder eine stationäre Behandlung notwendig ist. Die private Krankenversicherung erstattet die Transportkosten je nach Tarif bis zu einem bestimmten Satz oder ohne Begrenzung, wenn diese medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind. Dabei hat man als Privatpatient die freie Wahl unter allen zugelassenen Transportdiensten und kann auch spezielle Transportmittel wie Hubschrauber oder Flugzeuge in Anspruch nehmen, wenn diese im Tarif enthalten sind. Es ist daher wichtig, bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung auf die Höhe und die Bedingungen der Erstattung für Transportkosten zu achten.
  • Psychotherapie: Psychotherapie ist eine Behandlungsmethode für psychische Erkrankungen oder Störungen, die von qualifizierten Psychotherapeuten durchgeführt wird. Psychotherapie kann verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie oder Tiefenpsychologie. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Psychotherapie nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn eine Diagnose nach dem ICD-10 vorliegt oder eine Genehmigung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt ist. Die private Krankenversicherung erstattet die Kosten für Psychotherapie je nach Tarif bis zu einem bestimmten Satz oder ohne Begrenzung, wenn diese medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind. Dabei hat man als Privatpatient die freie Wahl unter allen zugelassenen Psychotherapeuten und kann auch alternative Therapiemethoden wie Hypnose oder Kunsttherapie in Anspruch nehmen, wenn diese im Tarif enthalten sind. Es ist daher wichtig, bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung auf den Umfang und die Höhe der Erstattung für Psychotherapie zu achten.
  • Beitragsrückerstattungen: Die Beitragsrückerstattung ist eine Möglichkeit, wie Sie als Privatpatient Geld sparen können, wenn Sie keine oder nur wenige Leistungen Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen. Die private Krankenversicherung zahlt Ihnen dann einen Teil der gezahlten Beiträge zurück, entweder als prozentualen Anteil vom Jahresbeitrag oder als ganze Monatsbeiträge.
    • Die Beitragsrückerstattung hat mehrere Vorteile für Sie und Ihre Versicherung:
      • Sie werden dafür belohnt, dass Sie gesund sind und keine Kosten verursachen.
      • Sie haben einen Anreiz, kleinere Rechnungen selbst zu bezahlen und nur größere Rechnungen einzureichen.
      • Sie sparen Geld, das Sie für andere Zwecke verwenden können.
      • Ihre Versicherung spart Kosten und Verwaltungsaufwand, die sie an Sie weitergeben kann.
    • Die Beitragsrückerstattung hat aber auch einige Nachteile, die Sie beachten sollten:
      • Die Beitragsrückerstattung ist nicht garantiert, sondern hängt von der wirtschaftlichen Lage Ihrer Versicherung ab.
      • Die Beitragsrückerstattung reduziert Ihre steuermindernden Sonderausgaben, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
      • Die Beitragsrückerstattung kann dazu führen, dass Sie notwendige Arztbesuche oder Behandlungen aufschieben oder vermeiden, um die Rückerstattung nicht zu gefährden.
  • Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung in der PKV bedeutet, dass Sie einen festgelegten Anteil der Krankheitskosten pro Jahr selbst tragen müssen. Nur die darüber hinausgehenden Kosten werden von der PKV erstattet. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist nicht frei wählbar, sondern richtet sich nach den PKV-Tarifen des jeweiligen Versicherungsunternehmens. Sie können dadurch Ihre monatlichen Beiträge in der privaten Krankenversicherung reduzieren. Der Selbstbehalt beträgt maximal 5.000 Euro pro Jahr und versicherte Person für ambulante und stationäre Heilbehandlungen.
    • Es gibt verschiedene Modelle der Selbstbeteiligung, die vom jeweiligen Anbieter oder Tarif abhängig sind. Zum Beispiel:
    • der allgemeine Selbstbehalt als Festbetrag: Hier ist in allen Bereichen der privaten Krankenversicherung ein Selbstbehalt zu tragen, z. B. 600 Euro pro Kalenderjahr.
    • der bausteinabhängige Selbstbehalt als Festbetrag: er gilt nur für bestimmte Versicherungsbausteine, zum Beispiel nur für ambulante Behandlungen oder nur für Zahnbehandlungen.
    • den prozentualen Selbstbehalt: Hier tragen Sie immer einen vereinbarten Prozentsatz der Krankheitskosten selbst, zum Beispiel zehn Prozent. Die PKV erstattet dann grundsätzlich 90 Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrages. Es gelten jedoch „Höchstgrenzen“. Der prozentuale Selbstbehalt gilt nur bis zu einer bestimmten maximalen Kostensumme (z.B. 500 €). Für darüber hinausgehende Kosten tritt die PKV voll ein.

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Gesundheitsprüfung bei Antragstellung (Risikovorabanfrage)

Die private Krankenversicherung führt im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durch. Dabei müssen Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Je nachdem, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Ihnen schon bestehen, kann eine Versicherungsgesellschaft den Vertrag ablehnen, einen Zuschlag verlangen, oder einen Ausschluss vereinbaren. Im Gegensatz zur Risikoprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung droht in der privaten Krankenversicherung bei einer Ablehnung / Ausschluss keine Eintragung in die so genannte HIS Datei und abgelehnte Anträge werden nicht gespeichert. Auch wenn ein Unternehmen nach Risikoprüfung einen Risikozuschlag für eine Krankenversicherung erhebt, so bekommt ein anderes Unternehmen keine Information hierüber. Dennoch gibt es auch in der Krankenversicherung in den Anträgen oftmals die Frage

„Wurden bereits Anträge abgelehnt oder mit Erschwerung angenommen?“.

Da diese Frage bei Antragstellung wahrheitsgemäß zu beantworten ist, kann der Versicherer nach einem „Ja“ natürlich weitere Rückfragen stellen. Daher empfiehlt es sich vor Abschluss des Vertrages eine Risikovorabanfrage zu stellen. Hier werden die Gesundheitsdaten abgefragt und an verschiedene Versicherungsgesellschaften übermittelt, ohne einen Antrag zu stellen. Dann wissen Sie bereits vor dem eigentlichen Vertragsabschluss, zu welchen Konditionen die Versicherungsgesellschaften den Vertrag annehmen würden. Die Versicherungsgesellschaften beurteilen Ihr individuelle Risiko sehr unterschiedlich und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen in der Risikoannahme.

Es kann durchaus Sinn machen einen Optionstarif bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen solange Sie noch jung und gesund sind. Auch wenn Sie sich aktuell noch nicht die Voraussetzungen erfüllen, sich in der PKV zu versichern, können Sie sich so Ihren Gesundheitszustand „einfrieren“. Dadurch haben Sie das Recht, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen, ohne Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln.

Hier finden Sie ausführliche und informative Informationsbroschüren des PKV-Verbandes, um sich intensiver in das Thema einzulesen.

Wenn Sie ein Angebot wünschen, dann können Sie gerne auch das Angebotsanforderungsformular Private KrankenVOLLversicherung nutzen: Anforderung Versicherungsvergleich PKV (Voll)

Als Beamter nutzen Sie bitte diese Angebotsanforderungsformular Beihilfeergängung: Anforderung Versicherungsvergleich PKV-Beihilfe

Hier finden Sie alles zur Risikovoranfrage: Risikovoranfrage

Kalkulation der privaten Krankenversicherung

Wie rechnet die PKV?

Wie kalkuliert eine private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und kann eine Reihe von Vorteilen bieten, darunter eine größere Auswahl an medizinischen Leistungen und eine individuellere Betreuung. Aber wie genau wird der Beitrag für eine private Krankenversicherung berechnet? In diesem Artikel werden wir die Grundlagen der Beitragskalkulation in der PKV erläutern.

Äquivalenzprinzip

Im Gegensatz zur GKV, wo die Beiträge hauptsächlich auf dem Einkommen basieren, werden die Beiträge in der PKV nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Das bedeutet, dass die Höhe des Beitrags von den versicherten Leistungen und dem individuellen Risiko des Versicherten abhängt. Faktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand spielen dabei eine Rolle. Je höher das Risiko, desto höher ist in der Regel auch der Beitrag.

Alterungsrückstellungen

Ein wichtiger Aspekt der Beitragskalkulation in der PKV sind die sogenannten Alterungsrückstellungen. Ein Teil des Beitrags wird angespart, um die steigenden Kosten im Alter zu decken und die Beiträge stabil zu halten. Diese Rückstellungen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, eine kontinuierliche Versorgung im Alter zu gewährleisten.

Rechnungsgrundlagen

Bei der Beitragskalkulation werden verschiedene Annahmen getroffen. Dazu gehören die zukünftige Lebenserwartung, der medizinische Fortschritt und die zukünftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Diese Annahmen werden regelmäßig überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass die Beiträge ausreichend sind, um die versicherten Leistungen zu decken.

Beitragsanpassungen

Trotz sorgfältiger Kalkulation können die tatsächlichen Kosten höher sein als die kalkulierten Kosten. In diesem Fall kann eine Beitragsanpassung notwendig werden. Diese wird von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Beitragsanpassungen sind daher ein normaler Bestandteil des Systems der privaten Krankenversicherung und dienen dazu, die finanzielle Stabilität der Versicherung zu gewährleisten.

Weitere Informationen zur Beitragskalkulation in der PKV finden Sie auch in diesem Artikel: Beitragskalkulation in der PKV

Wechsel in den Basistarif

Für Versicherte, die ihren Beitrag nicht mehr zahlen können, gibt es die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln. Der Beitrag im Basistarif ist auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Dies bietet eine Sicherheitsnetz für Versicherte, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Die private Krankenversicherung bietet eine Reihe von Vorteilen, erfordert aber auch ein Verständnis dafür, wie die Beiträge kalkuliert werden. Wenn Sie weitere Fragen zur PKV haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

FAQ zur Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung

Das Äquivalenzprinzip ist das Grundprinzip der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung. Es besagt, dass die Höhe des Beitrags von den versicherten Leistungen und dem individuellen Risiko des Versicherten abhängt. Faktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand spielen dabei eine Rolle.

Alterungsrückstellungen sind ein Teil des Beitrags, der angespart wird, um die steigenden Kosten im Alter zu decken und die Beiträge stabil zu halten. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, eine kontinuierliche Versorgung im Alter zu gewährleisten.

Rechnungsgrundlagen sind die Annahmen, die bei der Beitragskalkulation getroffen werden. Dazu gehören die zukünftige Lebenserwartung, der medizinische Fortschritt und die zukünftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Diese Annahmen werden regelmäßig überprüft und angepasst.

Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die kalkulierten Kosten, kann eine Beitragsanpassung notwendig werden. Diese wird von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Der Basistarif ist eine Option für Versicherte, die ihren Beitrag nicht mehr zahlen können. Der Beitrag im Basistarif ist auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.

In der GKV basieren die Beiträge hauptsächlich auf dem Einkommen, während in der PKV die Beiträge auf dem individuellen Risiko und den versicherten Leistungen basieren. Das kann dazu führen, dass die Beiträge in der PKV für einige Personen höher sind als in der GKV, insbesondere für ältere Versicherte und Personen mit Vorerkrankungen.

Wenn Sie einen kompetenten Versicherungsmakler zum Thema private Krankenversicherung (PKV) in Aachen suchen, dann kontaktieren Sie mich!