PKV Aachen
Sie suchen eine kompetente Beratung zur privaten Krankenversicherung bei einem Versicherungsmakler in Aachen?
Hier finden Sie erste Informationen:
Wer kann sich privat krankenversichern?
Eine private Krankenversicherung (PKV) kann jeder abschließen, der nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern versicherungsfrei ist. Das gilt für die folgenden Personengruppen:
- Selbstständige und Freiberufler
- ab dem Zeitpunkt der überwiegenden Selbständigkeit
- Beamte
- sobald sie einen Beihilfeanspruch erworben haben
- Studenten, sofern sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen oder mindestens 30 Jahre alt sind.
- ab Beginn des Studiums
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2022: 64.350 € p.a.= 5.362,50 € mtl.)
- Wenn Sie ein Arbeitnehmerverhältnis neu aufnehmen oder den Arbeitgeber wechseln und vorausschauend für die nächsten zwölf Monate ein Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze haben, sind Sie sofort ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses versicherungsfrei. Dieser Zeitpunkt kann jeder Tag im Jahr sein.
- Bekommen Sie als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung, durch die Ihr Jahresarbeitsentgelt vorausschauend für die nächsten zwölf Monate die aktuelle Versicherungspflichtgrenze übersteigt, werden Sie erst zum nächsten 1. Januar versicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass Ihr Einkommen auch die Versicherungspflichtgrenze des dann beginnenden folgenden Jahres übersteigt.
Wenn Sie nach Ende der Versicherungspflicht erst einmal als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert bleiben möchten, dann müssen Sie für den Wechsel in die PKV die Kündigungsfrist der GKV einhalten. Diese beträgt zwei volle Monate zum Monatsende.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenWie berechnet sich das Einkommen eines Angestellten für die Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?

Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Leistungen überwiegend gesetzlich vorgeschrieben sind, haben Sie in der privaten Krankenversicherung einen großen Gestaltungsspielraum. Sie können beispielsweise selber entscheiden, ob Sie stationär im Krankenhaus in einem Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung auf der Privatstation liegen möchten oder ob es Ihnen ausreicht im Mehrbettzimmer vom Belegarzt behandelt zu werden. Außerdem können Sie entscheiden, ob Sie ggf. einige Risiken selber tragen möchten, indem Sie beispielsweise eine Selbstbeteiligung vereinbaren oder gewisse Risiken gar nicht versichern wollen. Die Leistungsunterschiede der einzelnen Versicherungsgesellschaften und Tarife sind immens und Sie sollten die Entscheidung nicht nur über den aktuellen Preis tätigen, denn die private Krankenversicherung wird Sie bis zu Ihrem Lebensende begleiten.
Weitergehende Informationen zur Kalkulation, zu Gestaltungsmöglichkeiten etc. finden Sie hier auf der Internet-Seite des PKV-Verbandes.
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Gesundheitsprüfung bei Antragstellung (Risikovorabanfrage)
Die private Krankenversicherung führt im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Vertragsschluß eine Gesundheitsprüfung durch. Dabei müssen Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Je nachdem, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Ihnen schon bestehen, kann eine Versicherungsgesellschaft den Vertrag ablehnen, einen Zuschlag verlangen, oder einen Auschluß vereinbaren. Im Gegensatz zur Risikoprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung droht in der privaten Krankenversicherung bei einer Ablehnung / Ausschluß keine Eintragung in die so genannte HIS Datei und abgelehnte Anträge werden nicht gespeichert. Auch wenn ein Unternehmen nach Risikoprüfung einen Risikozuschlag für eine Krankenversicherung erhebt, so bekommt ein anderes Unternehmen keine Information hierüber. Dennoch gibt es auch in der Krankenversicherung in den Anträgen oftmals die Frage
„Wurden bereits Anträge abgelehnt oder mit Erschwerung angenommen?“.
Da diese Frage bei Antragstellung wahrheitsgemäß zu beantworten ist, kann der Versicherer nach einem „Ja“ natürlich weitere Rückfragen stellen. Daher empfiehlt es sich vor Abschluß des Vertrages eine Risikovorabanfrage zu stellen. Hier werden die Gesundheitsdaten abgefragt und an verschiedene Versicherungsgesellschaften übermittelt, ohne einen Antrag zu stellen. Dann wissen Sie bereits vor dem eigentlichen Vertragsabschluß, zu welchen Konditionen die Versicherungsgesellschaften den Vertrag annehmen würden. Die Versicherungsgesellschaften beurteilen Ihr individuelle Risiko sehr unterschiedlich und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen in der Risikoannahme.
Es kann durchaus Sinn machen einen Optionstarif bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen solange Sie noch jung und gesund sind. Auch wenn Sie sich aktuell noch nicht die Voraussetzungen erfüllen, sich in der PKV zu versichern, können Sie sich so Ihren Gesundheitszustand „einfrieren“. Dadurch haben Sie das Recht, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen, ohne Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln.
Hier finden Sie ausführliche und informative Informationsbroschüren des PKV-Verbandes, um sich intensiver in das Thema einzulesen.
Wenn Sie ein Angebot wünschen, dann können Sie gerne auch das Angebotsanforderungsformular Private KrankenVOLLversicherung nutzen: Anforderung Versicherungsvergleich PKV (Voll)
Als Beamter nutzen Sie bitte diese Angebotsanforderungsformular Beihilfeergängung: Anforderung Versicherungsvergleich PKV-Beihilfe
Hier finden Sie alles zur Risikovoranfrage: Risikovoranfrage
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