Private Haftpflichtversicherung Aachen

Haftpflichtversicherung Aachen

Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor Schadensersatzansprüchen, wenn Sie einen Schaden verursachen und Schadenersatz zahlen müssen.

Dabei leistet sie mehr als den Ersatz für den materiellen Schäden. Sie prüft auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht.

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Haftpflichtversicherung Aachen (Quelle: GDV)

Haftpflichtversicherung Aachen (Quelle: GDV)

 

Leistungen der privaten Haftpflichtverischerung (PHV) im Überblick:

  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände
  • die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall
  • bei verletzten Personen:
    • Bergungskosten
    • Behandlungskosten
    • Verdienstausfall
    • Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente
  • Unberechtigte Ansprüche abwehren („passiver Rechtsschutz“)
    • Die Haftpflichtversicherung wehrt auch Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind. Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.

 

Folgende Klauseln sollten in die private Haftpflichtversicherung (PHV) zusätzlich eingeschlossen werden:

  • Forderungsausfalldeckung
  • Gefälligkeitsschäden
  • Schlüsselverlust (mindestens 20.000 € laut Bund der Versicherten)
  • Mietsachschäden
  • Allmählichkeitsschäden
  • Haftung für deliktunfähige Kinder (wenn vorhanden)
  • Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (eheähnliche Lebensgemeinschaften)
  • Diensthaftpflicht (Beamte)

 

Wer benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag?

Nicht jede Person benötigt einen eigenen Vertrag. In den „Familien-Tarifen“ sind Ehegatten/ eingetragene Lebenspartner und Kinder des Versicherungsnehmers mitversichert. Auch mit dem Versicherungsnehmer in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebende Partner und dessen Kinder sind mitversichert – wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben.
Volljährige Kinder sind bis zu einem gewissen Alter mitversichert, solange sie nicht verheiratet sind und sich noch in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden.
Beachten Sie bitte, dass häufig am Markt „Single-Tarife“ angeboten werden, die umgestellt werden sollten, um den Partner und Kinder mitzuversichern.

Weitere Informationen und auch eine interessante Informationsbroschüre mit tiefgehenden Informationen zum Thema „private Haftpflichtversicherung“ finden Sie unter diesem Link des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.)

 

Wie hoch soll die Deckungssumme / Versicherungssumme sein?

Der Bund der Versicherten empfiehlt eine Versicherungssumme in Höhe von mindestens 15 Mio € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Hier finden Sie eine Informationsbroschüre des „Bund der Versicherten“: Infoblatt Privathaftpflichtversicherung

Wenn Sie ein Angebot oder einen Versicherungsvergleich wünschen, dann können Sie gerne das Angebotsanforderungsformular private Haftfplichtversicherung (incl. Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht, Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht) nutzen: Angebotsanforderung Haftpflicht (Privathaftpflicht, Tierhalter, Haus- und Grundbesitzer, Bauherrenhaftpflicht)

Alternativ können Sie auch den Vergleichsrechner nutzen und direkt abschließen:

Vergleichsrechner mit Abschlussmöglichkeit zur Haftpflichtversicherung:

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