Berufsunfähigkeitsversicherung Aachen
Warum benötigen Sie überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und zahlt Ihnen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bis zum vereinbarten Endalter.
Warum sollte man dazu persönlich beraten lassen?
Wenn man sich mit dem Thema der Arbeitskraftabsicherung beschäftigt, dann ist es nicht ausreichend, sich einfach den Testsieger des letzten Vergleichs der Berufsunfähigkeitsversicherung rauszusuchen und dann abzuschließen. Dafür ist diese Versicherung einfach zu komplex.
Aus diesem Grund möchte ich Ihnen hier eine kleine Übersicht über die Schritte an die Hand geben, um einen passenden Versicherungsschutz für sich zu finden. Gerne können Sie mich natürlich auch für eine Beratung hier vor Ort in Aachen oder per Onlineversicherungsberatung kontaktieren.
Aus welchen Gründen wird man überhaupt berufsunfähig?
Jetzt Beratungstermin vereinbarenUrsachen für den Eintritt einer BU:

Ursachen für die Berufsunfähigkeit
Berechnen Sie Ihr individuelles Risiko berufsunfähig zu werden:
Wahrscheinlichkeitsrechner-Berufsunfähigkeit
Jetzt Beratungstermin vereinbarenDie staatliche Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung ist, wenn überhaupt vorhanden, bei weitem nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
Absicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente)
Sollten Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein und die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt haben, sowie in dieser Zeit 36 Pflichtbeiträge gezahlt haben, dann haben Sie in diesem Fall grundsätzlich Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (Deutsche Rentenversicherung).
Volle Erwerbsminderungsrente:
Hier haben Sie Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente (Anspruch auf ca. 32 % des Bruttoeinkommens), wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können.
Halbe Erwerbsminderungsrente:
Sind Sie noch in der Lage zwischen 3 und 6 Stunden am Tag zu arbeiten, dann haben Sie nur Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente (Anspruch auf ca 16 % des Bruttoeinkommens).
Erwerbsminderung ≠ Berufsunfähig
Im Unterschied zu einer privaten Berufsunfähigkeitsrente kommt es hier nur darauf an, ob Sie überhaupt noch arbeiten können und nicht darauf, ob Sie in Ihrem ausgeübten Beruf noch arbeiten können. Nur, wenn Sie vor den 01.01.1961 geboren sind, haben Sie noch die Chance die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen (Weitere Informationen bei Wikipedia).
Jetzt Beratungstermin vereinbarenPrivate Berufsunfähigkeitsversicherung
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ihre Arbeitskraft ist in der Regel der höchste Wert, den Sie besitzen. Nur, wenn Sie in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sind Sie in der Lage, Ihren Lebensstandard aufzubauen, bzw. zu erhalten.
In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie den gewünschten Versicherungsschutz selbst bestimmen. Sie entscheiden, in welcher Höhe Sie sich absichern möchten und bis zu welchem Endalter die Versicherung leisten soll, damit Sie im Fall der Fälle zumindest finanziell ausreichend abgesichert sind.
Hier wird in der Regel empfohlen 75 % bis 80 % des Nettoeinkommens bis zum Renteneintrittsalter abzusichern.
Der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach Ihrem ausgeübten Beruf, der versicherten Rente, dem Eintrittsalter, dem Endalter und nach Ihrem Gesundheitszustand.
Daher wird empfohlen, die Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst früh abzuschließen. Je jünger Sie sind, umso günstiger sind die Beiträge. Noch wichtiger, je jünger Sie sind, umso gesünder sind Sie in der Regel auch. Dadurch können Sie Risikozuschläge und Ausschlüsse vermeiden.
Klauseln und Optionen in der BU-Versicherung
Die Vertragsbedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften und Tarife sowie die Preise unterscheiden sich deutlich.
Klauseln:
- Eine hochwertige Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, sobald Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu 50 % für eine Dauer von 6 Monaten (Prognosezeitraum) nicht mehr ausüben können.
- Ebenfalls sollte auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung verzichtet werden. Hier kann Sie der Versicherer auf eine Tätigkeit verweisen, die Sie theoretisch noch ausüben könnten, wenn diese Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Es kommt im Unterschied zur konkreten Verweisung also nicht darauf an, ob Sie diese Tätigkeit tatsächlich ausüben, sondern nur darauf, ob Sie in der Lage wären, dies tatsächlich zu tun. Die Möglichkeit der abstrakten Verweisung sollte in Ihrem Vertrag aus diesem Grund ausgeschlossen sein.
- Gerade Berufseinsteiger sollten auf die Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung achten. Hier haben Sie die Möglichkeit unter gewissen Voraussetzungen Ihre Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
- Beamte auf Lebenszeit sollten auf die so genannte Dienstunfähigkeitsklausel achten. Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und haben deshalb keine Ansprüche auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Bei andauernder Dienstunfähigkeit werden sie in den Ruhestand versetzt. Diese Klausel geht auf diese speziellen Anforderungen ein. (Hier finden Sie einen Youtube-Beitrag der Franke & Bornberg GmbH, der die speziellen Klauseln für Beamte erläutert)
- Weitere Infomationen zu den Besonderheiten für Beamte finden Sie hier im Themenbereich „Beamte“ auf meiner Seite.
- Ärzte: Bei einer Infektionskrankheit gilt für bestimmte Berufe ein gesetzliches Berufsverbot. Doch leistet im Ernstfall nicht jeder Berufsunfähigkeitsversicherer für den dadurch entstehenden Verdienstausfall. Deshalb sollten diese Berufsgruppen (z.B. Ärzte) auf eine Infektionsklausel achten.
- Weitere Informationen zu den Besonderheiten für Ärzte und Zahnärzte finden Sie hier im „Themenbereich Ärzte / Zahnärzte“ auf meiner Internetseite.
Optionen / Erweiterungen:
- Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel): Sie können bei vielen Versicherern die zusätzliche Option „Arbeitsunfähigkeitsklausel“ einschließen. Dann leistest die Berufsunfähigkeitsversicherung auch schon bei einer Arbeitsunfähigkeit (länger als 6 Monate) und nicht erst bei Berufsunfähigkeit. Der Unterschied liegt in der Definition der beiden Begriffe. Arbeitsunfähig sind sie, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend Ihrer Arbeitstätigkeit nicht mehr nachgehen können (krankgeschrieben vom Arzt). Dieser Zustand ist vorübergehend. Sie werden behandelt und therapiert und können wahrscheinlich bald wieder arbeiten. Die 50% Regel spielt hierbei erst einmal keine Rolle. Im Unterschied dazu ist berufsunfähig, „wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Der Versicherer prüft dann, ob Sie Ihre Tätigkeit zu 50% für eine Dauer von 6 Monaten noch ausüben können, oder nicht. Diese Prüfung ist deutlich aufwendiger und dauert länger. Sie können eine Arbeitsunfähigkeit einfacher nachweisen, indem Sie eigentlich nur die Krankschreibung nachweisen müssen. Aber: Diese Leitung ist nur vorübergehend (12-36 Monate). Im Anschluss findet eine Prüfung auf Berufsunfähigkeit statt. Gerade bei kürzeren Ausfällen sorgt die „AU-Klausel“ dafür, dass Sie schneller an Ihre Rente kommen.
- Beitragsdynamik: Sie können zum Ausgleich der Inflation und Einkommenssteigerungen eine Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren. Damit steigert sich die Rente und auch die Leistung vor dem Leistungsfall. Sie können jedes Jahr entscheiden, ob Sie eine dynamische Anpassung vornehmen wollen, oder nicht. Es findet hierbei keine Risikoprüfung statt.
- Leistungsfalldynamik: Hier können Sie festlegen, ob sich die Rente im Leistungsfall (Sie sind schon berufsunfähig) jährlich um einen festgelegten Prozentsatz steigern soll. Dies dient dem Inflationsausgleich. Sollten Sie früh berufsunfähig werden und lange bleiben, dann entwertet sich Ihre Rente durch die Inflation im Laufe der Zeit. Für diese Option müssen Sie einen Beitragszuschlag zahlen.
Eine interessante Zusammenfassung mit weiteren Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Tipps finden Sie auch hier (Quelle: Franke-Bornberg)
Verbraucher-Tipps zur BU
Weitere Informationen und auch eine interessante Informationsbroschüre zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung mit tiefgehenden Informationen finden Sie unter diesem Link:
GDV-Broschüre zur Berufsunfähigkeitsversicherung
In der Praxis zeigt sich, daß häufig ein Schutz gegen Berufsunfähigkeit aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht ohne Probleme machbar ist. Die Versicherungsgesellschaften führen beim Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durch. Hierbei müssen Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten.
Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung
Je nachdem, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Ihnen bestehen, kann eine Versicherungsgesellschaft den Vertrag ablehnen, einen Zuschlag verlangen, oder einen Ausschluss vereinbaren. Um in einem solchen Fall eine Eintragung in die so genannte HIS-Datei zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor Abschluss des Vertrages eine Risikovorabanfrage zu stellen. Hier werden die Gesundheitsdaten abgefragt und an verschiedene Versicherungsgesellschaften übermittelt, ohne einen Antrag zu stellen.
Dadurch wissen Sie bereits vor dem eigentlichen Vertragsabschluss, zu welchen Konditionen die Versicherungsgesellschaften den Vertrag annehmen würden. Die Versicherungsgesellschaften beurteilen Ihr individuelle Risiko sehr unterschiedlich und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen in der Risikoannahme.
Da kein Antrag gestellt worden ist, werden Ihre Daten nicht an die HIS-Datei gemeldet und Sie brauchen bei späterer Antragstellung die häufige Antragsfrage „Wurden bereits Anträge abgelehnt oder mit Erschwerung angenommen?“ nicht mit „ja“ zu beantworten.
In unregelmäßigen Abständen gibt es auch Sonderaktionen von Versicherungsgesellschaften, bei denen die Versicherungsgesellschaften Berufsunfähigkeitsversicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung für den Antragsteller anbieten. Sollte eine solche Sonderaktion auf Sie zutreffen, könnten Sie ggf. einen Versicherungsschutz erhalten, den Sie zu „normalen“ Konditionen nicht abschließen könnten. Sprechen Sie mich gerne auf aktuelle Sonderaktionen an.
Wenn Sie ein Angebot oder einen Versicherungsvergleich wünschen, dann können Sie gerne auch das Angebotsanforderungsformular Einkommensabsicherung nutzen: Angebotsanforderung Berufsunfähigkeit/Einkommensabsicherung
Hier finden Sie alle Informationen zur Risikovoranfrage: Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung und private Krankenversicherung
Jetzt Beratungstermin vereinbarenSie suchen einen Versicherungsmakler zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung in Aachen? Dann kontaktieren Sie mich!