Rürup-Rente (Basisrente – Schicht 1)
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- Zur ersten Schicht gehört die so genannte „Rürup-Rente“ (Was ist die Rürup-Rente – Wikipedia)
Bei der Basis / Rürup-Rente handelt es sich um eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenRüruprente einfach erklärt:
Unter gewissen Voraussetzungen sind die Sparbeiträge zur Rürup-Rente steuerlich absetzbar, dafür müssen Sie jedoch auch einige Nachteile in Kauf nehmen.
Hier wird zwischen der Ansparphase und der Auszahlungsphase (Rentenphase) unterschieden.

Steuerliche Abzugsfähigkeit Rürup-Rente (Quelle: GDV)
Ansparphase Rürup-Rente:
Beiträge zu Rürup-Verträgen können unter gewissen Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Allerdings werden bei Arbeitnehmern sowohl die steuerfreien Arbeitgeberanteile als auch die Arbeitnehmeranteile zur -gesetzlichen Rentenversicherung vom Höchstbetragskontingent (2022: 94 % von 25.638,62 € (Ledige) beziehungsweise 51.277,20 € (Verheiratete)) abgezogen. Bei Einführung der Basisrente im Jahr 2005 betrug der als Sonderausgaben abzugsfähige Höchstbetrag 60 % der entrichteten Beiträge. Seitdem steigt der Prozentsatz jährlich in 2 %-Schritten an (§ 10 EStG) und erreicht letztlich 2025 100 % des aufgebrachten Beitrags.
Rentenphase Rürup-Rente:
Die steuerliche Behandlung der Rürup-Rente in der Rentenphase entspricht der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die monatlichen Leistungen aus der Rürup-Rente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und als fester Betrag in Euro lebenslang festgeschrieben (sogenannte Besteuerung nach dem Kohortenprinzip). Je später der Rentenbeginn liegt, desto höher ist der Prozentsatz der Rente, der zu versteuern ist. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz von zunächst 50 % für den Rentenbeginn im Jahr 2005 jährlich um 2 %-Punkte an, danach bis 2040 um 1 %-Punkt. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmals ausgezahlte Rürup-Renten dauerhaft voll zu versteuern.
Vorteile Rüruprente:
- Es wird immer eine lebenslange Leibrente gezahlt (Planungssicherheit / Langlebigkeit abgesichert)
- Staatliche Förderung (Steuervorteile über Sonderausgabenabzug)
- Das angesparte Kapital bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
- Rürup-Verträge sind in der Ansparphase vor Pfändung geschützt (§ 97 S.1 EStG, § 851 ZPO), sofern die Beiträge gefördert werden. In der Rentenphase kann jedoch der über den Pfändungsfreigrenzen liegende Teil gepfändet werden.
- Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung kann steuerlich abgesetzt werden, wenn ihr Anteil am Beitrag 50 % nicht übersteigt.
Nachteile Rüruprente:
- Die Rürup-Rente bietet kein Kapitalwahlrecht. Leistungen erfolgen frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres (ab 2012 frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres). Es sind ausschließlich Leibrenten vorgesehen.
- Rentenzahlungen müssen abhängig vom Rentenbeginnjahr versteuert werden (Kohortenprinzip).
- Rürup-Verträge können nicht beliehen, übertragen, verpfändet oder verschenkt werden. Auch eine Kündigung und die Auszahlung eines „Rückkaufswertes“ ist ausgeschlossen, möglich ist lediglich eine Beitragsfreistellung.
- Bei unverheirateten Personen verfällt das gesamte Kapital im Todesfall.
- Bei Tod des Versicherten vor Rentenbeginn verfällt das eingezahlte Kapital, wenn keine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente oder eine Beitragsrückgewähr vereinbart werden.
- Auch bei Tod des Versicherten nach Rentenbeginn verfällt das eingezahlte Kapital, wenn keine Rentengarantiezeit vereinbart worden ist. Sofern der Sparer verheiratet ist, kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart werden.
- Eine ggf. abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente ist im Leistungsfall steuerpflichtig.

So funktioniert die Basisrente / Rüruprente
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Altersvorsorge hier auf dieser Homepage.
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