Versicherungsmakler für Ärzte und Zahnärzte

Versicherungsmakler für Ärzte / Zahnärzte

Als Arzt haben Sie besondere Ansprüche an Ihren Versicherungsschutz, da für Ihre Berufsgruppe viele Besonderheiten beachtet werden müssen. In den letzten Jahren habe ich durch eine Vielzahl von Beratungen von Ärzten und Zahnärzten und ständige Weiterbildung das notwendige Fachwissen als Versicherungsmakler für die Berufsgruppe der Ärzte erlangt.

Sie suchen einen spezialisierten Versicherungsmakler für Ärzte / Zahnärzte / Mediziner? Dann sind Sie hier genau richtig!

An dieser Stelle können Sie sich über die Themen informieren, die Sie als Arzt bei der Wahl Ihrer Versicherungen besonders beachten sollten. Es wird an dieser Stelle nur auf die Besonderheiten für Ihren Berufsstand eingegangen. Allgemeine Informationen über die einzelnen Versicherungssparten, sowie Versicherungen, die unabhängig von Ihrer beruflichen Stellung sinnvoll sind, finden Sie unter dem Punkt „Beratungsthemen“.

Der Übersicht halber finden Sie die Informationen aufbereitet nach den beruflichen Stationen

 

    1. Versicherungen für Medizinstudenten (siehe unten Punkt 1)
    2. Versicherungen für Assistenzärzte in Weiterbildung /angestellte Ärzte (siehe unten Punkt 2)
    3. Versicherungen für Niedergelassene Ärzte (siehe unten Punkt 3)

Kontaktieren Sie mich. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

Versicherungen für Medizinstudenten

Als Student der Medizin / Zahnmedizin wird viel von Ihnen erwartet. Der Zeit- und Leistungsdruck ist enorm. Dennoch sollten Sie sich die Zeit nehmen, sich mit den Thema Versicherung zu beschäftigen. Für Sie gibt es im Versicherungsbereich einige Besonderheiten, die zu beachten sind.

SACHVERSICHERUNGEN  FÜR ÄRZTE

Falls Sie vor Studienbeginn bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben, sollten Sie abklären, ob Sie noch über Ihre Eltern Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung (Familienversicherung) genießen.  Bei den meisten Versicherungstarifen endet der Versicherungsschutz in der Familienversicherung mit Abschluss der Erstausbildung. Der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung (incl. Berufshaftpflichtversicherung) wäre dann sinnvoll.

Gleiches gilt für die Hausratversicherung für die eigene Wohnung. Manchmal ist auch die Studentenwohnung über die Hausratversicherung der Eltern abgesichert. Hier unterscheiden sich die Vertragsbedingungen der Versicherungsgesellschaften deutlich. Sollten Sie in einer Wohngemeinschaft leben und Ihr eigenes Zimmer absichern wollen, gibt es viele Besonderheiten, die beachtet werden müssen.

Es wird empfohlen, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für Studenten der Medizin abzuschließen. Im Studium und im PJ dürfen ärztliche Leistungen zwar nur unter Anleitung eines verantwortlichen Arztes erbracht werden, es gibt aber immer Grenzfälle, in denen Studenten für einen Teil ihrer Handlungen selbst haften und schadensersatzpflichtig seien könnten. Es werden am Markt günstige Tarife angeboten, die sogar die private Haftpflichtversicherung beinhalten. Sprechen Sie mich dazu gerne an.

Weitere Informationen zu Sachversicherungen finden Sie unter dem Menüpunkt „Beratungsthemen-private Sachversicherungen“.

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG FÜR ÄRZTE

Wenn Sie finanziell die Möglichkeit haben, dann sollten Sie sich schon jetzt um eine Berufsunfähigkeitsversicherung bemühen. Schon während Ihres Studiums können Krankheiten auftreten, die bei einer späteren Antragsstellung zu einem Ausschluss von Vorerkrankungen, einem Beitragszuschlag oder einer Ablehnung in der Berufsunfähigkeitsversicherung führen können. Bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich, bei der Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. In Ausnahmefällen ist sogar eine Arztanfrage oder eine ärztliche Untersuchung notwendig.

Am Versicherungsmarkt werden viele Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten, die umfangreiche Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung anbieten. Bei solchen Angeboten ist es möglich, die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente unter gewissen Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzuheben (Nachversicherungs – Ausbaugarantien).

Dadurch können Sie Ihren Versicherungsschutz später individuell auf Ihr Einkommen anpassen.

Jetzt sind Sie jung und in der Regel auch gesund, daher sollten Sie sich den Versicherungsschutz schon jetzt sichern. Abgesehen davon sind die Verträge aufgrund Ihres geringeren Einstiegsalters in der Regel geringer, als nach Ihrem Studium.

Ferner sollten Sie die Berufsgruppeneinstufung der Gesellschaft als Student und als fertiger Arzt beachten. Manchmal macht es Sinn, als Medizinstudent ein paar Euro mehr zu bezahlen, um dann für den Rest des Berufslebens von einer günstigen Berufsgruppeneinstufung zu profitieren. In der Berufsunfähigkeitsversicherung existieren verschiedene Berufsgruppen, die unterschiedlich bepreist werden. Eine nachträgliche Berufsgruppenänderung muss häufig nicht nachgemeldet werden. Ebenfalls müssen später aufgenommene gefährliche Hobbys (z.B. Kampfsport, Motorsport, Tauchen), die zu einem Beitragszuschlag oder Ausschluss führen würden, normalerweise der Versicherungsgesellschaft nicht nachgemeldet werden.

Hier finden Sie ein Video, welches die wichtigen Klauseln einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten erklärt (Quelle: Franke & Bornberg GmbH).

Neben den üblichen Klauseln, die in einer hochwertigen Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten sein sollten (Verzicht auf die abstrakte Verweisung, Prognosezeitraum 6 Monate, weltweiter Versicherungsschutz etc.), sollten Sie als angehender Arzt darauf achten, dass in Ihrem Vertrag die so genannte „Infektionsklausel“ enthalten ist. Eine vereinbarte/enthaltene „Infektionsklausel“ bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet, dass im Fall einer Infektion, bei der ein Berufsverbot einer Behörde verhängt wird, die Berufsunfähigkeitsversicherung auch in diesem Falle schon Leistungen erbringt.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Beratungsthemen – Einkommensabsicherung“.

In Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Ihnen im Versicherungsfall eine Rente bezahlt, können Sie auch über den Abschluss einer Unfallversicherung, gerne mit entspechenden Klauseln für Heilberufe / Ärzte, nachdenken. Hier ist der Versicherungsfall nicht die Berufsunfähigkeit, sondern ein Unfall.

Ihnen wird hier in der Regel eine hohe einmalige Summe ausgezahlt, sodass Sie von dieser Versicherungssumme die ersten notwendigen Investitionen tätigen können, um dann weiterhin von Ihrer Berufsunfähigkeitsrente leben zu können, falls Sie keine neue Berufstätigkeit oder Berufsausbildung anstreben können.

Sollten Sie sich beispielsweise bei einem Unfall die Hände in derart verletzen, dass Sie Ihren späteren Arztberuf nicht mehr ausüben können, dann bekommen sie zwar auch in diesem Fall in der Regel die abgeschlossene Berufsunfähigkeitsrente, jedoch wird diese sicherlich nicht in der Höhe Ihres später zu erwartenden Gehaltes als Arzt abgeschlossen worden sein, sodass Ihre finanziellen Lebensziele nicht erreichbar sein werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall eine neue Berufstätigkeit (soweit möglich) suchen. Eine hohe einmalige Versicherungssumme aus einer Unfallversicherung wird Ihnen den Neuanfang sicherlich vereinfachen.

KRANKENVERSICHERUNG FÜR ÄRZTE

Eine erste wichtige Entscheidung, die Sie zu Beginn Ihres Studiums treffen müssen, ist die Wahl der Krankenkasse. Als Student können Sie sich entscheiden, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sein wollen. Diese Entscheidung ist bis zum Ende des Studiums bindend. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind überwiegend gesetzlich geregelt. Daher unterscheiden sich die Leistungen der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen nur im Detail.

Die privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich im Leistungsumfang und in den Versicherungsbeiträgen deutlich.

Waren Sie vorher schon privat krankenversichert und möchten sich für Ihr Studium gesetzlich versichern, dann können Sie Ihre bestehende private Krankenversicherung auf eine Anwartschaft umstellen, um später ggf. ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die private Krankenversicherung einsteigen zu können. Ihr Gesundheitszustand wird dann eingefroren und sie haben für einen geringen monatlichen Beitrag die Möglichkeit, später wieder in Ihren alten Tarif ohne Gesundheitsprüfung zu wechseln. Hier wird zwischen einer großen Anwartschaft und einer kleinen Anwartschaft unterschieden. Der Unterschied liegt in der Bildung von Altersrückstellungen. Bei der großen Anwartschaft werden zusätzlich zum Risikobeitrag, um den Gesundheitszustand einzufrieren, auch Rückstellungen für das Alter gebildet. Hier „frieren“ Sie auch Ihr Eintrittsalter ein.

Wenn Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben, dann ist es möglich einen Optionstarif bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen, um später problemlos, ohne Gesundheitsprüfung in eine private Krankenversicherung wechseln zu können. Noch sind Sie jung und in der Regel auch gesund. Diesen Gesundheitszustand können Sie „einfrieren“, um später ggf. in eine private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Beratungsthemen – Krankenversicherung“.

Versicherungen für Assistenzärzte in Weiterbildung / Angestellte Ärzte

Sie haben Ihr Studium komplett beendet, Ihre Approbation als Arzt / Zahnarzt erhalten und starten Ihre Weiterbildung zum Facharzt im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses (Assistenzärzte).

Vor Arbeitsbeginn sollten Sie folgendes erledigt haben:

Das ärztliche Versorgungswerk ist das Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte. Als Arzt können Sie sich im Versorgungswerk anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Dazu müssen Sie einen Befreiungsantrag bei der deutschen Rentenversicherung stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie unten (Altersvorsorge für Ärzte, Einkommensabsicherung für Ärzte).

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG / BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ÄRZTE / ZAHNÄRZTE

Neben Ihrer privaten Haftpflichtversicherung sollten Sie zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte abschließen. Häufig können Sie beide Versicherungen miteinander kombinieren.

Ob angestellter Arzt im Krankenhaus oder niedergelassener Arzt mit eigener Praxis: trotz aller Sorgfalt können Behandlungsfehler unterlaufen, für die Sie haften müssen. Eine Berufshaftpflicht für Ärzte schützt Sie vor den finanziellen Folgen und hilft Ihnen zudem mit juristischem Beistand.

Eine Berufshaftpflicht für Ärzte umfasst mehrere Leistungen. Zunächst prüft die Versicherungsgesellschaft, ob und in welcher Höhe die Schadensersatzansprüche (Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden) des Geschädigten gerechtfertigt sind. Falls es keine Beweise für ein medizinisches Fehlverhalten gibt, wehrt die Berufshaftpflicht die Ansprüche ab. Kommt es im Zuge dessen zu einem Rechtsstreit, übernimmt das Versicherungsunternehmen unter Umständen Ihre Prozess- und Anwaltskosten dafür. Sind die Schadensersatzansprüche tatsächlich berechtigt, kommt der Versicherer dafür auf. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Bei angestellten Ärzten besteht die Möglichkeit, dass Sie über die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers abgesichert sind. Eine eigene Berufshaftpflicht für Ärzte / Zahnärzte ist für Sie dennoch sinnvoll, denn außerdienstlich, etwa bei der Unfallhilfe, besteht der Versicherungsschutz nicht. Sie sollten in jedem Fall klären, inwiefern Sie über Ihren Arbeitgeber abgesichert sind. Ebenfalls sollten Sie für eine entsprechende Absicherung sorgen, wenn Sie außerhalb Ihres normalen Angestelltenverhältnisses noch Tätigkeiten ausüben (z.B. Notarzt / Rettungsdienste, Gutachtertätigkeit, Notdienste).

Hier finden Sie einen Artikel, der sich mit der Thematik Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte beschäftigt: Tipps für die Wahl der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG FÜR ÄRZTE

Wenn Sie Mitglied der berufsständischen Versorgung (Ärztliches Versorgungswerk) sind, haben Sie im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung im ärztlichen Versorgungswerk einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese leistet jedoch nur, wenn Sie zu 100 % berufsunfähig sind und Ihre ärztliche Tätigkeit aufgegeben haben. Sie dürfen keine andere Tätigkeit im medizinischen Bereich (zum Beispiel als Gutachter) mehr ausüben. (Hier finden Sie die Regelungen der Nordrheinischen Ärzteversorgung)

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte leistet in der Regel bereits, wenn Sie zu 50 % Ihre Tätigkeit, wie sie vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde, für eine Dauer von mindestens 6 Monaten, nicht mehr ausüben können. Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier: Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier finden Sie einen informativen Artikel, der die Sinnhaftigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte neben dem ärztlichen Versorgungswerk behandelt.

Artikel: Ärztliches Versorgungswerk – Berufsunfähigkeitsrente

In dem Artikel wird die Frage behandelt, wann die BU-Rente aus dem ärztlichen Versorgungswerk erhalten und ob der zusätzliche Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte / Zahnärzte sinnvoll ist.

Zusammenfassend kann man sagen, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte trotz einer Absicherung über das Versorgungswerk sehr sinnvoll ist, da die meisten Versorgungswerke voraussetzen, dass eine 100 %ige Berufsunfähigkeit vorliegt und dass die Approbation zurückgegeben werden muss, um Leistung aus dem ärztlichen Versorgungswerk zu erhalten.

In der Nordrheinischen Versorgungskasse ist beispielsweise folgende Regelung zu finden:

BEGRIFF DER BERUFSUNFÄHIGKEIT BEI DER NORDRHEINISCHEN ÄRZTEVERSORGUNG (QUELLE: NORDRHEINISCHE ÄRZTEVERSORGUNG)

Demgegenüber gewährt die Nordrheinische Ärzteversorgung uneingeschränkten Berufsschutz. Ist die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit auf Dauer unmöglich, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente vor. Eine Verweisungstätigkeit außerhalb des ärztlichen Berufsbildes wird den Mitgliedern nicht zugemutet.

Zu beachten ist allerdings, dass innerhalb des ärztlichen Berufsbildes auf andere ärztliche Tätigkeiten verwiesen werden kann. Einem Chirurg, der nicht mehr in der Lage ist zu operieren, weil er beispielsweise an Rheumatismus leidet, kann unter Umständen durchaus auf gutachterliche Tätigkeiten oder Tätigkeiten beim MDK verwiesen werdenOb diese ärztliche Verweisungstätigkeit einen wirtschaftlichen Wert hat bzw. auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar ist, ist unerheblich. Den Verweisungstätigkeiten sind auch solche Berufe zuzuordnen, die aus gesundheitlichen Gründen nur im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung ausgeübt werden können. Schließlich führen auch vorübergehende therapier- oder behandelbare gesundheitliche Beeinträchtigungen selbst dann nicht zur Berufsunfähigkeit, wenn hierdurch eine sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Arbeitsunfähigkeit begründet wird, da es insoweit an dem zwingenden Erfordernis der Dauerhaftigkeit fehlt.

EINKOMMENSERSATZLEISTUNGEN UND REHABILITATIONSMASSNAHME

In letzterem Fall besteht jedoch die Möglichkeit, sogenannte Einkommensersatzleistungen zu beantragen. Diese entsprechen der Höhe nach der Berufsunfähigkeitsrente, allerdings ohne Kinderzuschüsse. Einkommensersatzleistungen werden nach der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung auf Antrag für die Zeit gewährt, in der Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass das Mitglied keine Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit bezieht und die Praxis nicht durch einen Vertreter fortgeführt wird. Für die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Berufsfähigkeit werden auf Antrag zusätzliche Zuschüsse gewährt. Es muss sich allerdings um „echte“ Rehabilitationsmaßnahmen handeln. Heilmaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen. Ebenso können Kosten für Hilfsmittel oder solche Maßnahmen, die von anderen Kostenträgern zu übernehmen sind, nicht bezuschusst werden.

Daher ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sinnvoll.

Neben den üblichen Klauseln, die in einer hochwertigen Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten sein sollten (Verzicht auf die abstrakte Verweisung, Prognosezeitraum 6 Monate etc.) sollten Sie darauf achten, dass in Ihrem Vertrag die so genannte „Infektionsklausel“ enthalten ist. Eine vereinbarte/enthaltene Infektionsklausel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet, dass im Falle einer Infektion, bei der ein Berufsverbot einer Behörde verhängt wird, die Berufsunfähigkeitsversicherung auch schon in diesem Fall Leistungen erbringt.

Ebenfalls sollten Sie entsprechende Nachversicherungsgarantien ohne Gesundheitsprüfung vereinbaren, da sich Ihr Einkommen in den nächsten Jahren noch deutlich erhöhen wird.

Es ist ratsam, Einkommensverluste aufgrund von Krankheiten abzusichern. Üblicherweise erhalten Sie in Falle einer Krankschreibung Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Diese endet aber häufig nach dem 42. Tag. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet erst, wenn Sie berufsunfähig im Sinne der Bedingungen sind. Sollten Sie also krank sein, ohne berufsunfähig zu sein, kann hier eine Versorgungslücke entstehen.

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung greift nach der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier haben Sie Einkommenseinbußen zu befürchten.

Wenn Sie privat krankenversichert sein sollten, bekommen Sie Krankentagegeld von Ihrer privaten Krankenversicherung. Dies müssen Sie jedoch extra vereinbaren.

UNFALLVERSICHERUNG FÜR ÄRZTE

Eine Unfallversicherung ist als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehr sinnvoll, da sie hier neben der Rente eine hohe einmalige Versicherungsleistung erhalten können. Sie haben die Möglichkeit bei einigen Gesellschaften spezielle Gliedertaxen für Ärzte abzuschließen. Hier werden vor allem die Hände, ohne die Sie Ihren Beruf kaum ausüben können, deutlich höher versichert. Ebenfalls wird eine erweiterte Infektionsklausel für Heilberufe eingeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Homepage im Bereich Unfallversicherung.

 

KRANKENVERSICHERUNG FÜR ÄRZTE

Oft wechseln Sie nach Beendigung des Studiums und Erhalt der ärztlichen Approbation in ein Angestelltenverhältnis und arbeiten als Assistenzarzt in Weiterbildung zum Facharzt. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie sich normalerweise erst einmal in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern, da Sie unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Im 2. Jahr Ihrer Facharztausbildung überschreiten Sie oft die so genannte Versicherungspflichtgrenze JAEG 2024 – 69.300 € p.a.) und könnten aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten, um in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Wenn Sie im Vorfeld einen Tarif abgeschlossen haben, der es Ihnen ermöglicht, in die private Krankenversicherung zu wechseln, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu durchlaufen, spielt es keine Rolle, wenn zu diesem späteren Zeitpunkt bereits gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen. Ein solcher Optionstarif wird von vielen Versicherungsgesellschaften für einen geringen monatlichen Beitrag angeboten.

Für Ärzte und Zahnärzte gibt es am Markt spezielle Ärztetarife, die sinnvoll sein können.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Homepage im Bereich „Beratungsthemen – Krankenversicherung“.

ALTERSVORSORGE FÜR ÄRZTE

Sie können Mitglied in der Berufsständischen Versorgung Ihres Berufsstandes (Ärzteversorgung) werden. Die Beitragshöhe für die Mitglieder in einem Angestelltenverhältnis folgt grundsätzlich der Höhe, die auch für Mitglieder der Deutschen Rentenversicherung gelten. Die berufsständischen Versorgungswerke leisten grundsätzlich Altersrenten und Berufsunfähigkeitsrenten an ihre Mitglieder, gemäß den in ihrer Satzung festgelegten Bedingungen, sowie Hinterbliebenenrenten, Sterbegeld oder eine Kapitalabfindung an die Angehörigen der verstorbenen Mitglieder. Manche Versorgungswerke leisten bei einer 100%igen Berufsunfähigkeit schon vom ersten Tag der Mitgliedschaft an und nicht erst nach einer Wartezeit, wie bei der Deutschen Rentenversicherung (5 Jahre Wartezeit). Die Höhe der ausgezahlten Renten berechnet sich zum einen aus den persönlichen Beiträgen, die jedes Mitglied individuell geleistet hat und zum anderen aus dem wirtschaftlichen Erfolg des jeweiligen Versorgungswerkes.

Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung gelten unterschiedliche Finanzierungsprinzipien. In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt das Umlageverfahren und bei den Versorgungswerken wird Kapital gebildet (Kapitaldeckungsverfahren).  Die genauen Leistungen Ihres Versorgungswerkes können Sie den jeweiligen Satzungen (Link zur Nordrheinischen Ärzteversorgung) entnehmen. In der Regel ist die Altersrente, die Sie aus Ihrem Versorgungswerk erwarten können, nicht ausreichend, um Ihren Lebensstandard im Rentenalter halten zu können.

Eine zusätzliche private und betriebliche Altersvorsorge wird empfohlen. Hier haben Sie viele Möglichkeiten.

Eine Riesterförderung können Sie als Mitglied des Versorgungswerkes normalerweise nur in Anspruch nehmen, wenn Sie mittelbar förderfähig sind (Bsp. Verheiratet mit einem Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung), oder als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig / zusätzlich in der ärztlichen Versorgung Mitglied sind.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Beratungsthemen – Altersvorsorge“.

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG FÜR ÄRZTE

Neben den üblichen Risiken, die jedem Menschen drohen (Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Wohn- und Grundstücksrechtsschutz), sind Sie als Arzt bei der Ausübung Ihres Berufes insbesondere strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Behandlungsfehler, Aufklärungs- und Therapiefehler können leicht zu einem Strafverfahren führen. Daher empfiehlt es sich in der Rechtsschutzversicherung den sogenannten Spezialstrafrechtsschutz einzuschließen.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Beratungsthemen – private Sachversicherungen“.

Versicherungen für niedergelassene Ärzte / Zahnärzte

Zusätzlich zu den oben bereits genannten Versicherungen (Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, Rechtsschutzversicherung für Ärzte, Einkommensabsicherung, Altersvorsorge), ist es ratsam, sich als niedergelassener Arzt mit folgenden Themen zusätzlich zu beschäftigen:

PRAXISINHALTSVERSICHERUNG / GESCHÄFTSINHALTSVERSICHERUNG

Die Einrichtung Ihrer Arztpraxis und Ihre Medikamentenvorräte sind das Fundament für Ihre ärztliche Tätigkeit und Ihren beruflichen Erfolg. Sie können diese gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser und Elementarschäden versichern.

Wichtig ist hierbei die richtige Ermittlung der Versicherungssumme, damit Sie im Schadenfall keine bösen Überraschungen erleben.

PRAXISUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG / PRAXISAUSFALLVERSICHERUNG

Durch Schäden am Praxisinventar oder durch längere Krankheiten kann es zu einer Betriebsunterbrechung kommen. Die daraus folgenden Umsatzeinbußen können mitversichert werden.

Die Praxisunterbrechungsversicherung bietet finanzielle Absicherung für den Zeitraum, bis Ihre Praxis nach einem versicherten Sachschaden wieder funktionsfähig ist. Der ausgebliebene Gewinn und die fortlaufenden Fixkosten, wie z. B. die Löhne der Arzthelfer/innen, Miete usw. werden von dieser Versicherung übernommen. Abgesichert sind regelmäßig die gleichen Gefahren wie bei der Praxisinhaltsversicherung.

Am Markt werden auch Praxisausfallversicherungen angeboten, die neben dem Ausfall durch Feuer, Einbruch etc. Betriebsunterbrechungen auf Grund von Unfall oder Krankheit des Praxisinhabers absichern. Gegen dieses Risiko können Sie sich auch durch ein entsprechendes Krankentagegeld bei einer Krankenversicherung absichern hier haben Sie aber regelmäßig die Problematik, dass aufgrund der Annahmerichtlinien der Versicherungsgesellschaften keine ausreichende Absicherung nur über das Krankentagegeld möglich ist.

Weitere Informationen zur Praxisausfallversicherung finden Sie hier: Praxisausfallversicherung für Ärzte. 

ELEKTRONIKVERSICHERUNG FÜR ARZTPRAXEN

Mittels Computer werden die Patientendaten verwaltet und Abrechnungen angestoßen, der Zahnarztstuhl steckt voller Elektronik und auch Röntgenanlagen, Ultraschallgeräte und Laborgeräte sind wichtige Arbeitsinstrumente, ohne die Sie in Ihrer Praxis kaum arbeiten könnten.

Die Elektronikversicherung deckt sämtliche Gefahren im Zusammenhang mit dem Betrieb elektronischer Geräte ab, außer den ausdrücklich definierten Ausnahmen wie Vorsatz des Versicherungsnehmers oder betriebsbedingte Abnutzung/Alterung.

Gefahren wie Beschädigung und Zerstörung durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Konstruktions- oder Materialfehler können über eine Elektronikversicherung für Arztpraxen abgesichert werden.

CYBER-VERSICHERUNG FÜR NIEDERGELASSENE ÄRZTE

Wenn Patientendaten verloren gehen, nicht mehr zugänglich sind, gestohlen oder manipuliert werden, müssen Ärzte mit hohen Regresskosten aus Patientenklagen rechnen und sich mit weitreichenden Informations- und Meldepflichten auseinandersetzen.

Die Cyberversicherung bietet Ihnen Schutz vor den Folgen von Hacker- und Virenangriffen, Datenrechtsverletzungen sowie im Falle einer Cyber-Erpressung umfangreiche professionelle Unterstützung. Bei Bedarf wird aber auch die Krisenkommunikation übernommen und Rechtsbeistand geleistet. Zusätzlich sind Schäden an medizinischen Geräten eingeschlossen, die aus einem Hackerangriff resultieren.

Weitere Infos zur Cyber-Versicherung für niedergelassene Ärzte finden sie hier: Cyber-Versicherung für niedergelassene Ärzte

Jan Pohl – Fachwirt für Finanzberatung IHK- Versicherungsmakler für Ärzte

Gerne unterstütze ich Sie darin, den passenden Versicherungsschutz für sich als Privatperson und Ihre Praxis zu finden. Gerade für Sie als Arzt ist es wichtig, dass Sie einen Versicherungsmakler an der Seite haben, der sich mit den Besonderheiten für Ärzte auskennt und Ihnen verlässlich den Rücken in Versicherungsangelegenheiten freihält, damit Sie sich auf Ihren Beruf konzentrieren können.

Wenn Sie einen Versicherungsmakler für Ärzte suchen, dann kontaktieren Sie mich!

Kontaktieren Sie mich. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!