28. Februar 2017

Wechsel in PKV für Rentner und Studenten eingeschränkt

Wechsel in PKV für Rentner und Studenten eingeschränkt

2016 fällte das Bundessozialgericht ein höchstrichterliches Urteil zur Befreiung von der GKV-Pflicht: Für manche Rentner und Studenten ist es nun nicht mehr möglich, der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken zu kehren.

Manchmal braucht es seine Zeit, bis ein höchstrichterliches Urteil Eingang in die Praxis findet. So auch im Falle des Aktenzeichens B12KR24/14R, zu dem das Bundessozialgericht am 27. April 2016 sein Urteil verkündet hat. Erst Ende des Jahres gab der GKV-Spitzenverband bekannt, welche konkreten Regelungen aus dem Richterspruch abgeleitet werden.

Im Kern folgt aus dem Urteil, dass man sich nur noch von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen kann, wenn man unmittelbar zuvor nicht pflichtversichert war. Insbesondere Rentner und Studenten stehen hier im Fokus. So können beispielsweise Studenten, die unmittelbar nach einer Berufsausbildung oder sonstigen versicherungspflichtigen Beschäftigung ins Studium starten, nicht mehr in die private Krankenvollversicherung wechseln. Auch für einige Anwartschafts-Versicherungen ergeben sich Veränderungen.

Praxisbeispiele: Die Konsequenzen aus dem BSG-Urteil B12KR24/14R

Eine Befreiung von der GKV-Pflicht ist unterm Strich also nur noch möglich, wenn der Rentner bzw. Student unmittelbar vor seinem jetzigen beruflichen Status

  • freiwillig versichert oder
  • privat vollversichert oder
  • familienversichert war.

In den Fällen, in denen keine Befreiung möglich ist, steht immer der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung offen: Damit kann der Versicherungsschutz bis hin zum Niveau einer PKV ausgebaut werden.

Quelle: KV Portal Signal Iduna

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