5. Juli 2016

Aktueller Rentenbescheid – Informationen zur Rentenlücke

Liebe Kunden,

ich habe letzte Woche meine jährliche Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Dies möchte ich zum Anlass nehmen, Ihnen zu diesem Thema ein paar Zeilen zu schreiben.

Zum einen sende ich Ihnen im Anhang eine Broschüre der gesetzlichen Rentenversicherung mit, in der die Informationen, die in Ihrer Rentenformation zu finden sind, erläutert werden.

Sollten Sie als sozialversicherungspflichtiger Angestellter noch keine Information bekommen haben, liegt das wahrscheinlich daran, dass Sie die allgemeine Wartezeit von 60 Monate noch erfüllt haben (Ausnahme: Beamte und freie Berufe).

Sie können Ihre aktuelle Renteninformation übrigens hier anfordern:

https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

Hier können Sie überschlagsweise Ihre gesetzlichen Rentenansprüche und vor allem auch Ihre Rentenlücke selber berechnen:

http://www.brutto-netto-rechner.info/rente.php

Lediglich das entscheidende Thema: Wieviel muss ich monatlich weglegen, um meine Rentenlücke zu schließen wird nicht behandelt. Ich habe auch keinen vernünftigen Beitragsrechner im Internet gefunden.

Vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Niedrigzinsphase ist es auch sehr schwer die Rendite von Kapitalanlagen verlässlich zu prognostizieren. Gerade die Anlage in Aktien und Aktienfonds innerhalb der Rentenversicherung ist schwer zu schätzen, wobei hier im langfristigen Rückblick über einen 30 Jahreszeitraum selten eine Durchschnittsrendite < 8% p.a. erzielt worden ist.

Fakt ist lediglich, dass versprochene Garantien zum Ende der Laufzeit durch die niedrigen Zinsen sehr teuer werden und durch die geplante Absenkung des Garantiezinssatzes zum Jahreswechsel in der Lebensversicherung noch teurer werden (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/garantiezins-ab-2017-nur-0-9-prozent-fuer-neue-lebensversicherungen-a-1090424.html ). Gerade in den staatlich geförderten Produkten (Riester und betriebliche Altersvorsorge), in denen eine „Beitragsgarantie“ eingeschlossen werden muss, sollte (wenn ein Abschluss grundsätzlich geplant ist), ein Abschluss noch in 2016 geschehen, da die Garantiekosten sonst wieder deutlich steigen.

Um Ihnen ein Gefühl für einen angemessenen Beitrag zu geben, um die individuelle Versorgungslücke zu schließen, habe ich eine Rentenberechnung für einen Musterkunden durchgeführt:

Geburtsjahr: 1982

Bruttoeinkommen: 48.000 € p.a. (netto ca. 2.400 € mtl.)

Errechnete Rentenlücke: 2.240 € (aktuelles Nettogehalt – erwartete gesetzliche Rente 1,5 % angenommene Inflation 1% Gehaltssteigerung)

Benötigtes Kapital, um die Rente zu erwirtschaften: 671.000 € (4% Kapitalstockverzinsung in der Rentenphase ohne Kapitalverzehr)

Monatlicher Sparbeitrag um die Rentenlücke zu schließen: 557 € (6 % Guthabenverzinsung)

Bitte beachten Sie, dass unsere Rentenjahrgänge die gesetzliche Rente zu 100 % mit dem individuellen Einkommenssteuersatz als Rentner versteuern müssen.

Je später mit der Altersvorsorge angefangen wird, je höher ist der monatlich benötigte Beitrag. Wenn Sie im Laufe Ihres Lebens noch ein Eigenheim erwerben, oder etwas erben werden, dann verringert sich die benötigte Summe.

Weiter Informationen finden Sie hier.

In diesem Artikel:
Auf Sozialen Netzwerken teilen:
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram